Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch oder rechtlich notwendig. Andere helfen uns, unser Onlineangebot stetig für Sie zu verbessern oder den Seitenbesuch für Sie komfortabler zu gestalten, indem Ihre Einstellungen gespeichert werden. Sie können Ihre Auswahl der akzeptierten Cookies individuell treffen und die Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen erhalten Sie unter Details.

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite technisch oder rechtlich notwendig.
*Sie können daher nicht abgewählt werden.

Um unsere Webseite für Sie weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen.

Diese Cookies sollen Ihnen die Bedienung der Seite erleichtern. So können Sie beispielsweise Ihre Einstellungen 30 Tage lang speichern lassen.

Informationen für professionelle Anleger - 19.5.2022

De-Risking in der betrieblichen Altersversorgung

Unter dem Stichwort „De-Risking“ werden für die betriebliche Altersversorgung tragfähige Lösungen gesucht, die das große Spannungsfeld von Kostenminimierung und Reduzierung von Bilanzierungsrisiken einerseits und den Arbeitnehmererwartungen andererseits berücksichtigen müssen. Hinzu kommt in manchen Fällen, dass die bestehende Pensionszusage veraltet ist und aufgrund der Komplexität oder von Zukunftsrisiken auf einen aktuelleren Stand gebracht werden muss. Was kann die sogenannte Rentnergesellschaft leisten – auch im Vergleich zum etablierten Pensionsfonds?

Im Fokus stehen immer Finanzierungs- und Bilanzrisiken, die jedes Unternehmen unterschiedlich gewichtet. Ob eine ungeplante Nachfinanzierung aufgrund externer Einflüsse ansteht, die Rückstellungen zu volatil sind oder ob sich die Bonität unerwartet verschlechtert – das alles kann Grund dafür sein, eine Auslagerung bzw. Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen zu prüfen, um die Risiken zu reduzieren.

Christian Remke, Sprecher der Geschäftsführung, Metzler Pension Management GmbH
Die eine Lösung für alle gibt es nicht. Es kommt immer auf die individuelle Konzernstruktur an und auf die bestehenden bAV-Zusagen.
Christian Remke
Sprecher der Geschäftsführung, Metzler Pension Management GmbH

Umsetzungsoptionen gibt es einige: vom CTA über Pensionsfonds bis hin zur Übertragung in eine Rentnergesellschaft. Der Cashbedarf des Pensionsfonds entspricht der Verpflichtung nach HGB oder liegt leicht darunter. Bei der Rentnergesellschaft ist der Cashbedarf zwar höher, aber die Gestaltungfreiheit ist größer (in Abhängigkeit von der jeweiligen Risikoübernahme).

 

De-Risking in der bAV – Metzler Pensionsfonds und Rentnergesellschaft: Beide Modelle bieten Vor- und Nachteile. Die eine Lösung bzw. den besten Weg für alle gibt es nicht. Es kommt immer auf die individuelle Konzernstruktur an und auf die bestehenden bAV-Zusagen.

 

Der Pensionsfonds ist zwar der jüngste der Durchführungswege in der bAV, hat sich aber bei vielen Unternehmen in Deutschland bereits als attraktive Auslagerungsmöglichkeit durchgesetzt, und die Volumina in Pensionsfonds wachsen stetig. In einem Pensionsfonds können die Anwartschaften sowohl von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern als auch von Rentnern ausgelagert werden. Der (nicht versicherungsförmige) Pensionsfonds kann eine große Bandbreite an Anlagemöglichkeiten zur Kapitalunterlegung nutzen und mögliche Nachschussrisiken aufgrund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers reduzieren.

Die Rentnergesellschaft ist eine Option zur nachhaltigen Bereinigung des Bilanzbildes. Hier werden sämtliche Versorgungsanwartschaften gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Rentnern auf eine separate Gesellschaft übertragen und potenziell im nächsten Schritt veräußert. Im Gegensatz zum CTA und Pensionsfonds ist die Rentnergesellschaft eine finale arbeitsrechtliche Abspaltung. Für aktive Mitarbeiter kann die Lösung nicht umgesetzt werden.

Die Rentnergesellschaft entwickelt sich gerade erst zu einer praktikablen Option – es gibt weder langjährige Erfahrungen noch genügend Referenzen in Deutschland, was einige Unternehmen erstmal abwarten lässt. Zudem müssen je nach Geschäftsmodell des Anbieters erhebliche Mittel zur externen Kapitalunterlegung aufgebracht werden, um mögliche Nachhaftungsrisiken zu vermeiden.

Eines lässt sich definitiv sagen

Die eine Lösung bzw. den besten Weg für alle gibt es nicht und der richtige Umgang mit Pensionsrisiken wird Unternehmen auch weiterhin beschäftigen. Denn es kommt immer auf die individuelle Konzernstruktur an und auf die bestehenden bAV-Zusagen, die mitunter äußerst komplex ausgestaltet sein können. Metzler Pension Management sieht genau darin seine Aufgabe: Unternehmen dahingehend zu beraten, welche Konzepte für die jeweilige Struktur sinnvoll sind und was unternehmensindividuell ausgearbeitet werden kann.

 

Erfahren Sie mehr zu den Lösungen von Metzler Pension Management oder kontaktieren Sie uns gerne direkt – Ihre Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Beiträge

Werbeinformation der Metzler Asset Management GmbH

Diese Unterlage der Metzler Asset Management GmbH (nachfolgend zusammen  mit den verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG „Metzler“  genannt) enthält Informationen, die aus öffentlichen Quellen stammen, die wir für verlässlich halten. Metzler übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Metzler behält sich unangekündigte Änderungen der in dieser Unterlage zum Ausdruck gebrachten Meinungen, Vorhersagen, Schätzungen und Prognosen vor und unterliegt keiner Verpflichtung, diese Unterlage zu aktualisieren oder den Empfänger in anderer Weise zu informieren, falls sich eine dieser Aussagen verändert hat oder unrichtig, unvollständig oder irreführend wird.

Diese Unterlage dient ausschließlich der Information und ist nicht auf die speziellen Investmentziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor ein Empfänger auf Grundlage der in dieser Unterlage enthaltenen Informationen oder Empfehlungen handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine persönlichen Umstände passend ist, und sollte folglich seine eigenständigen Investmententscheidungen, wenn nötig mithilfe eines Anlagevermittlers, gemäß seiner persönlichen Finanzsituation und seinen Investmentzielen treffen.

Vergangenheitswerte sind keine Garantie für zukünftige Wertentwicklung. Es kann daher nicht garantiert, zugesichert oder gewährleistet werden, dass ein Portfolio die in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung auch in Zukunft erreichen wird. Eventuelle Erträge aus Investitionen unterliegen Schwankungen; der Preis oder Wert von Finanzinstrumenten, die in dieser Unterlage beschrieben werden, kann steigen oder fallen. Im Übrigen hängt die tatsächliche Wertentwicklung eines Portfolios vom Volumen des Portfolios und von den vereinbarten Gebühren und fremden Kosten ab.

Bei den in dieser Unterlage eventuell enthaltenen Modellrechnungen handelt es sich um beispielhafte Berechnungen der möglichen Wertentwicklungen eines Portfolios, die auf verschiedenen Annahmen (z. B. Ertrags- und Volatilitätsannahmen) beruhen. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen – je nach Marktentwicklung und dem Eintreffen der den Modellrechnungen zugrunde liegenden Annahmen. Daher kann die tatsächliche Wertentwicklung nicht gewährleistet, garantiert oder zugesichert werden.

Metzler kann keine rechtliche Garantie oder Gewähr abgeben, dass eine Wertuntergrenze gehalten oder eine Zielrendite erreicht wird. Daher sollten sich Anleger bewusst sein, dass möglicherweise in dieser Unterlage genannte Wertsicherungskonzepte keinen vollständigen Vermögensschutz bieten können. Metzler kann somit nicht garantieren, zusichern oder gewährleisten, dass das Portfolio die vom Anleger angestrebte Entwicklung erreicht, da ein Portfolio stets Risiken ausgesetzt ist, welche die Wertentwicklung des Portfolios negativ beeinträchtigen können und auf welche Metzler nur begrenzte Einflussmöglichkeit hat.

Insbesondere kann nicht garantiert, zugesichert oder gewährleistet werden, dass durch ESG-Investments tatsächlich die Rendite gesteigert und/oder das Portfoliorisiko reduziert wird. Ebenso kann aus dem Ziel des „verantwortlichen Investierens“ (Definition entsprechend den BVI-Wohlverhaltensregeln) keine zivilrechtliche Haftung seitens Metzler abgeleitet werden. Die Nachhaltigkeitsberichte und weitere Informationen zur CSR-Strategie der Metzler-Gruppe sind einsehbar unter www.metzler.com/konzern-nachhaltigkeit. Informationen zu Nachhaltigkeit bei Metzler Asset Management unter www.metzler.com/esg.  

Diese Unterlage ist kein Angebot oder Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, noch stellt diese Unterlage eine Grundlage für irgendeinen Vertrag oder irgendeine Verpflichtung dar. Weder Metzler noch der Autor haften für diese Unterlage oder die Verwendung ihrer Inhalte. Kaufaufträge können nur angenommen werden auf der Grundlage des geltenden Verkaufsprospektes, der eine ausführliche Darstellung der mit diesem Investment verbundenen Risiken enthält, des geltenden Basisinformationsblatts (PRIIPs) sowie des geltenden Jahres- und Halbjahresberichts. Diese und alle anderen relevanten Pflichtunterlagen, einschließlich des Prozesses zur Beilegung von Beschwerden über den Fonds sind auf www.metzler.com/fonds und www.universal-investment.com/en/Corporate/Compliance/Ireland/ verfügbar.

Dem Anleger steht das Recht auf eine Musterfeststellungsklage nach § 606 ZPO und auf Durchführung eines Ombudsverfahrens vor dem BVI zu. Es gilt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

Es kann jederzeit beschlossen werden, die Vereinbarungen über den grenzüberschreitenden Vertrieb zu beenden. In einem solchen Fall werden die Anleger über diese Entscheidung informiert und erhalten die Möglichkeit, ihre Anteile zurückzugeben.

Die Verwaltung der irischen OGAW-Sondervermögen obliegt derUniversal-Investment Ireland Fund Management Limited in Dublin. Die Verwaltungsgesellschaft hat bei der Erstellung der Werbeunterlage nicht mitgewirkt und ist für deren Inhalte auch nicht verantwortlich, vorbehaltlich aller anwendbaren Gesetze und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Metzler darf/dürfen diese Unterlage, davon gefertigte Kopien oder Teile davon nicht verändert, kopiert, vervielfältigt oder verteilt werden. Mit der Entgegennahme dieser Unterlage  erklärt sich der Empfänger mit den vorangegangenen Bestimmungen einverstanden.

Sonstige Hinweise zu verwendeten Indizes, Ratings und sonstigen Kennzeichnungen

Die Fondskennzahlen und -ratings („die Informationen“) von MSCI ESG Research LLC („MSCI ESG“) liefern Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten in Bezug auf die zugrunde liegenden Wertpapiere in mehr als 31.000 Multi-Asset-Klassen-Publikumsfonds und ETFs weltweit. MSCI ESG ist ein eingetragener Anlageberater gemäß dem US Investment Advisers Act von 1940. Die Materialien von MSCI ESG wurden weder bei der US-amerikanischen SEC noch bei einer anderen Aufsichtsbehörde eingereicht oder von diesen genehmigt. Keine der Informationen stellt ein Angebot dar zum Kauf oder Verkauf oder eine Werbung oder Empfehlung eines Wertpapiers, eines Finanzinstruments oder eines Produkts oder einer Handelsstrategie, noch sollten sie als Hinweis oder Garantie für eine zukünftige Wertentwicklung, Analyse, Prognose oder Vorhersage angesehen werden. Keine der Informationen kann dazu verwendet werden, um zu bestimmen, welche Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen sind oder wann sie zu kaufen oder zu verkaufen sind. Die Informationen werden in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt, und der Nutzer der Informationen übernimmt das volle Risiko, das mit der Nutzung der Informationen oder der Erlaubnis hierzu verbunden ist.