Bereit für die Zukunft der bAV?
Praxiswissen reine Beitragszusage

Über die demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Alterssicherung wird seit Jahren viel diskutiert – in diesem Zusammenhang wird auch die Generationengerechtigkeit schnell zum Thema. Denn längst reichen für den Großteil der aktiv Beschäftigten in Deutschland die gesetzliche und private Vorsorge nicht mehr aus, um eine Rente zu gewährleisten, die den Lebensstandard sichert. Sozialpartner und Bundespolitik haben daher den Wunsch, dass der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wesentlich höhere Bedeutung zukommt. Aktuell sind aber nur knapp die Hälfte der aktiv Beschäftigten in Deutschland mit einer bAV zusätzlich versorgt. Allerhöchste Zeit also, um neue Lösungen in den Fokus zu rücken.
FAKT: Über alle Altersklassen hinweg ist die bAV das wichtigste Benefit für Mitarbeitende (Studie von Stepstone von 2021 mit 28.000 Befragten)
Die reine Beitragszusage – was ist das?
2018 wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, die bAV neu zu gestalten und zukunftsbeständiger aufzustellen. Die Option für Unternehmen, ihren Mitarbeitenden eine bAV zur Verfügung zu stellen, besteht schon sehr lange – jedoch wurden kosten- und ressourcenbezogene Einschränkungen für kleine und mittelständische Arbeitgeber nicht ausreichend berücksichtigt. Das soll sich nun ändern: Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage sollen Arbeitgeber jeder Größe an einer kosteneffizienten und chancenorientierten bAV teilhaben können.
Weitere geplante Gesetzesänderungen sollen zudem dafür sorgen, dass ein Sozialpartnermodell nicht nur tarifgebundenen, sondern zukünftig auch nicht tarifgebundenen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden deutlich leichter zur Verfügung steht. Somit wird die Basis geschaffen, die bAV als wichtige zusätzliche Säule zur Altersvorsorge flächendeckend zu verbreiten. Viele un- oder minderversorgte Beschäftigte haben dann erstmals die Möglichkeit, von potenziellen Chancen einer bAV zu profitieren.
Die reine Beitragszusage ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden eine kosteneffiziente, garantiefreie Zusage zu machen – ohne eigenen Verwaltungsaufwand und ohne Bilanzrisiko. Dank effizientem Risikomanagement können Beschäftigte von höheren Renditechancen profitieren, die im Vergleich zu bisherigen Zusageformen deutlich höhere Einstiegsrenten und möglichst stabile Rentenzahlungen ermöglichen. Mit der Vorgabe, dass Sozialpartnermodelle nur über einen Tarifvertrag begründet werden dürfen, stellt der Gesetzgeber eine Ausgewogenheit der jeweiligen Interessen der Sozialpartner – also der Arbeitgebervertretung und den Gewerkschaften – sicher.
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland haben keinen Zugang zu einer bAV, obwohl diese zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge immer wichtiger wird. Entsprechend wächst der Druck auf die Unternehmen – insbesondere durch jüngere Arbeitnehmende – bAV-Lösungen anzubieten.
Die bAV sollte also als zusätzliches Instrument für Personalgewinnung und -bindung vom Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Die reine Beitragszusage (rBZ) verpflichtet den Arbeitgeber, die Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an die sogenannten durchführenden Einrichtungen zu zahlen – also an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer. Der Arbeitgeber und der Versorgungsträger stehen dabei nicht für eine Leistung in einer bestimmten Höhe ein.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist die Voraussetzung für eine rBZ. Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften sorgen als Tarifvertragsparteien für einen Ausgleich der Interessen.
Sozialpartner
Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.
Attraktive Kapitalanlage
Breite und globale Streuung der Anlageklassen; Beschäftigte partizipieren unmittelbar an der Portfolioentwicklung, ohne betriebliche Restriktionen. Ziel ist eine langfristig attraktive und kosteneffiziente Kapitalanlage.
Das erste Sozialpartnermodell in Deutschland
Ende 2022 startete das erste Sozialpartnermodell mit der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin zum Pensionsplan Metzler rBZ 1. Zu den Sozialpartnern gehörten die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Industriegewerkschaft IGBCE, das Energieunternehmen Uniper SE und der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e. V. (AVEW) sowie die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen e. V. (AGV Bayern). Sie einigten sich auf einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung der ersten reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner
Pensionsfonds AG (MSPF)
Andocken an ein bestehendes Sozialpartnermodell
Im Rahmen der bestehenden Metzler-Strukturen mit dem Pensionsplan Metzler rBZ 1 ist es schon jetzt für jeden Arbeitgeber(-verband) und jede Gewerkschaft möglich, branchenübergreifend anzudocken. Dafür müssen die Tarifvertragsparteien (Sozialpartner) einen inhaltsgleichen Tarifvertrag mit eigener Beitragsstruktur abschließen. Alle unter dem bestehenden Pensionsplan gebündelten Tarifverträge profitieren von einer einheitlichen, kosteneffizienten Kapitalanlage und einem gemeinsamen Versorgungskollektiv. Darüber hinaus soll es zukünftig auch möglich sein, als nicht tarifgebundener Arbeitgeber, unter bestimmten Voraussetzungen und ohne Tarifvertrag, andocken zu können. So soll das politische Ziel erreicht werden, die Verbreitung der bAV maßgeblich zu erhöhen: von derzeit rund 53 % auf möglichst 80 %.
Was können Sie dafür tun?
- Andocken mit einem neuen Branchen-/Rahmen-/Options- oder Haus-Tarifvertrag
- Als nicht tarifgebundener Arbeitgeber frühzeitig Ihr Interesse zum Andocken bekunden.
Die Zukunft der bAV – Die Grundlage für eine flächendeckende Verbreitung
Mit der ersten reinen Beitragszusage bricht womöglich eine neue Zeit in der bAV an. Denn die betriebliche Altersversorgung wurde damit für beide Seiten nochmal deutlich attraktiver: Für Unternehmen, für die aufgrund der entfallenen Haftung nur die Beitragspflicht besteht. Aber auch für die Beschäftigten, da diese erstmals die Chance haben, an einer Kapitalanlage zu partizipieren, die nicht durch betriebliche Interessen eingeschränkt ist und damit auch zu einer deutlich höheren Einstiegsrente führen kann.
Die Wahrscheinlichkeit ist somit groß, dass es künftig kaum noch eine bAV-Lösung geben wird, die nicht auf die neuen Möglichkeiten zurückgreift oder sich direkt um ein Sozialpartnermodell dreht.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um die reine Beitragszusage zur Verfügung.