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Information für professionelle Kunden - 5.1.2021

Moderne bAV-Konzepte: Gestaltungsmöglichkeiten in der beitragsorientierten Direktzusage

Leonie Enders
Leonie Enders, Metzler Pension Management GmbH

Die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben sowie die Unübersichtlichkeit bei Anbietern und Produkten erschweren die Gestaltung einer betrieblichen Altersversorgung, zumal es keine Lösungen von der Stange gibt. Bei Großunternehmen spricht vieles für eine beitragsorientierte Direktzusage – vor allem die hohe Flexibilität bei der Beitragsgestaltung und bei der Kapitalanlage. Dabei lässt sich die Arbeitgeberhaftung minimieren. Auch kann ein aktives Risikomanagement bezüglich der Arbeitgeberhaftung vorgenommen werden.

Relevanz betrieblicher Altersversorgung bleibt hoch 

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat schon vor seinem Inkrafttreten im Januar 2018 für Diskussion gesorgt. Denn erstmals ist damit in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine reine Beitragszusage möglich – also eine Zusage ohne Arbeitgeberhaftung und ohne Garantie. Dies bedeutet mehr Freiheit in der Kapitalanlage und die Chance auf höhere Renditen. Umgesetzt wurde eine reine Beitragszusage bisher allerdings noch nicht, vor allem aufgrund der notwendigen Einbeziehung der Sozialpartner. Die bAV fördert neben der allgemeinen Fürsorgepflicht und sozialen Verantwortung auch die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber. Daher befassen sich viele unserer Kunden mit den Gestaltungsmöglichkeiten für eine moderne bAV. „Modern“ heißt: zukunftsfähig und bedarfsgerecht, an den Zielen und Erwartungen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer ausgerichtet sowie der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten entsprechend. 

Gestaltung entlang vielfältiger Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbedürfnisse

Bei der Gestaltung eines neuen Versorgungssystems müssen die Auswirkungen auf die spezifische Situation des Unternehmens geprüft werden, von Bilanz- und Cashflow-Effekten beim Unternehmen einerseits bis hin zu Faktoren, die andererseits das Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeiter und deren Finanzaffinität betreffen. Für Großunternehmen ergeben sich aus unserer Sicht folgende Kriterien, die eine moderne bAV erfüllen sollte:

  • Attraktivität für Mitarbeiter hinsichtlich der Finanzierung und der Absicherung
  • Minimierte AG-Haftung
  • Flexibilität in der Kapitalanlage
  • Flexible Beitragsgestaltung
  • Flexible Auszahlungsoptionen
  • Weitgehend externe Administration
  • Geringe laufende Kosten
  • Geringe Komplexität/hohe Transparenz.

Bei der Konzeption muss über die im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten entschieden werden, das heißt über Zusageart und Durchführungsweg. Außerdem müssen die Kapitalanlage, Beitragsgestaltung, Auszahlungsoptionen und Ergänzungsbausteine festgelegt werden. 

Beitragsorientierte Zusagen lösen leistungsorientierte Zusagen ab 

Die vier wesentlichen Zusagearten sind Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ), Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) und die reine Beitragszusage. Aktuell spricht vieles für die Gestaltung als beitragsorientierte Zusage, also als BOLZ oder BZML. Der Unterschied liegt in der Arbeitgeberhaftung: Bei der Leistungszusage ist das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber durch die feststehende Verpflichtungshöhe und die biometrischen Risiken deutlich höher. Mit der reinen Beitragszusage lässt sich aufgrund des Garantieverbotes eine minimierte Arbeitgeberhaftung erreichen. Allerdings bietet sie keinen Spielraum für Auszahlungsmöglichkeiten, da nur eine Auszahlung als lebenslange Rente möglich ist. Außerdem erscheinen solche Zusagen durch die notwendige Einbindung der Tarifpartner als sehr komplex. Auch bei den beitragsorientierten Zusagen kann die Arbeitgeberhaftung über eine reine Beitragsgarantie (keine Mindestverzinsung) in Verbindung mit einer intelligenten Kapitalanlage reduziert werden. Dies spiegelt sich auch in der Praxis: Leistungsorientierte Zusagen werden zunehmend abgelöst und kommen bei neuen Plänen in der Regel nicht mehr in Betracht.

Vorteile der Direktzusage überwiegen bei Großunternehmen

Unter den fünf Durchführungswegen der bAV spricht für Großunternehmen unter den genannten Kriterien vieles für die Direktzusage. Zwar schneidet diese bei der Arbeitgeberhaftung und externen Administration scheinbar schlechter ab; das kann aber durch den Einsatz eines intelligenten Kapitalanlagekonzeptes und eines zusätzlichen externen Administrators optimiert werden. Als nachteilig gelten die bilanziellen Auswirkungen der Direktzusage beim Unternehmen: Pensionsrückstellungen müssen in der Handelsbilanz gebildet werden und belasten die Bilanz zum Teil enorm. Diese können aber zum Beispiel über die Finanzierung in einem Treuhandmodell (CTA) mit Vermögensgegenständen saldiert werden. Wird das bAV-Modell zusätzlich als eine wertpapiergebundene Versorgungszusage anerkannt, bei der die Versorgungsleistung direkt von der Entwicklung des Vermögensgegenstandes abhängt, können Auswirkungen auf die Handelsbilanz und mögliche Schwankungen dort größtenteils vermieden werden. Ferner muss eine Rückstellung in der Steuerbilanz gebildet werden. Die Aufwendungen führen hier zu einer Minderung des steuerrechtlichen Gewinns, was bei vielen Unternehmen allerdings positiv gewertet wird.

Die Direktzusage überzeugt mit ihrer hohen Flexibilität bei der Kapitalanlage und der Beitragsgestaltung. Die versicherungsförmigen Durchführungswege sind dagegen in der Kapitalanlage regulatorisch stärker eingeschränkt und angesichts der niedrigen Zinsen aktuell mit großen Herausforderungen konfrontiert. Zudem bremsen die Garantien die Rendite. Im Gegensatz dazu gibt es keine Einschränkungen bei den Gestaltungsmöglichkeiten der Kapitalanlage in einer Direktzusage oder (pauschaldotierten) Unterstützungskasse. Hier kann die Kapitalanlage beispielsweise gezielt auf eine minimierte Arbeitgeberhaftung ausgerichtet werden. 

Höchste Flexibilität der Beitragsgestaltung bei der Direktzusage

Obwohl grundsätzlich bei allen Durchführungswegen flexibel, gibt es bei der Beitragsgestaltung Unterschiede bei der Höhe der steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge: Direktzusage und Unterstützungskasse bieten hier mehr Möglichkeiten. Allerdings sind bei der rückgedeckten Unterstützungskasse aufgrund der Vorgaben des Einkommenssteuergesetzes nur laufende und konstante Beiträge möglich, sodass die Umwandlung von einmalig hohen Summen (zum Beispiel Tantiemen) begrenzt ist. Höchste Flexibilität bietet daher nur die Direktzusage. 

Diesen Vorteilen entsprechend ist die Direktzusage bei den mittleren und großen Unternehmen der beliebteste Durchführungsweg für eine arbeitgeberfinanzierte bAV – mit einer Tendenz zur unternehmensexternen Kapitalanlage, etwa über CTAs. 

Erfolgsfaktor Kapitalanlage?

Beim Vergleich anhand der wichtigen Kriterien für Großunternehmen spricht also vieles für beitragsorientierte Modelle im Durchführungsweg der Direktzusage. Allerdings sind hier insbesondere die Arbeitgeberhaftung und die Attraktivität für die Mitarbeiter abhängig von der Gestaltung der Kapitalanlage. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer kollektiven Kapitalanlage für alle Mitarbeiter und einer individuellen Kapitalanlage für jeden einzelnen Mitarbeiter unterschieden werden, bei der individuellen Kapitalanlage ferner zwischen einem einheitlichen Kapitalanlagemodell und altersabhängigen Life-Cycle-Modellen. In einem Life-Cycle-Modell reduziert der Asset-Manager mit zunehmendem Alter das Risiko, was in der einfachsten Version für die älteren Mitarbeiter bedeutet, dass sukzessiv von den riskanten in weniger riskante Anlageklassen umgeschichtet wird. Grundsätzlich ist keines der Kapitalanlagemodelle bezogen auf Rendite und Risiko besser oder schlechter. Arbeitgeber sollten bei der Auswahl eines Kapitalanlagekonzeptes die erwartete Rendite, Risiken und Kosten ausführlich analysieren und gegenüberstellen. 

Arbeitgeberbeiträge und „Add-ons“ steigern Attraktivität des Modells

Um die Attraktivität des Versorgungsmodells für den Mitarbeiter zu erhöhen und die Teilnahmequoten zu maximieren, sind Arbeitgeberbeiträge bei der Gestaltung einer Versorgungszusage in jedem Fall zu empfehlen. Dies kann entweder über unabhängige Arbeitgeberbeiträge erfolgen oder über ein sogenanntes Matching-Modell, bei dem die Arbeitgeberbeiträge von der Eigenbeteiligung der Mitarbeiter abhängig sind bzw. Zusatzbeiträge des Unternehmens implementiert werden. Flexible Auszahlungsoptionen werden sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern als wichtiges Kriterium bei der Gestaltung einer modernen bAV genannt. Für ein zukunftsorientiertes Versorgungsmodell kann das Konzept um eine zusätzliche Risikoabsicherung oder Ergänzungsbausteine, wie Lebensarbeitszeitkonten oder Gutschriftenpläne erweitert werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Daher müssen sich Unternehmen stark mit dem Thema bAV befassen, um ein geeignetes Konzept zu finden. Mit dem Einbeziehen von Experten kann ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt und umgesetzt werden, das die vielfältigen Ansprüche innerhalb des Unternehmens am besten abdeckt.

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