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Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (EU) 596/2014 i.V.m. DelVO (EU) 2016/ 958 bestehen für die B. Metzler seel. Sohn & Co. AG einschließlich verbundener Unternehmen (zusammenfassend „Metzler”) zu den hier genannten Unternehmen beziehungsweise deren Finanzinstrumenten (nachfolgend „Gesellschaft” genannt) folgende Interessenkonflikte:

1. Metzler, mit Metzler verbundene Unternehmen und/oder Personen, die diesen Bericht erstellt oder an seiner Erstellung mitgewirkt haben, halten Anteile von über 5 % des gesamten emittierten Aktienkapitals von dem Emittenten.

2. Metzler und/oder mit Metzler verbundene Unternehmen haben Aktien von dem Emittenten im Handelsbestand.

  • Deutsche Post AG
  • Infineon AG
  • Siemens AG
  • Volkswagen AG

3. Metzler, mit Metzler verbundene Unternehmen und/oder Personen, die diesen Bericht erstellt oder an seiner Erstellung mitgewirkt haben, waren in den vergangenen zwölf Monaten federführend oder mitführend bei der Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten.

  • ABO Energy GmbH & Co. KGaA

4. Metzler, mit Metzler verbundene Unternehmen und/oder Personen, die diesen Bericht erstellt oder an seiner Erstellung mitgewirkt haben, ist/sind Marktmacher oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

5. Metzler und/oder mit Metzler verbundene Unternehmen sind im Besitz einer Netto-[Verkaufs- oder –kauf]position von über 0,5 % des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten.

6. Metzler, mit Metzler verbundene Unternehmen  und/oder Personen, die diesen Bericht erstellt oder an seiner Erstellung mitgewirkt haben, haben  in den vergangenen zwölf  Monaten mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates getroffen oder es ergab sich im gleichen Zeitraum auf ihrer Grundlage die Verpflichtung zur Zahlung oder zum Erhalt einer Entschädigung.

  • ABO Energy GmbH & Co. KGaA
  • BayWa AG
  • Noratis AG

7. Metzler und/oder mit Metzler verbundene Unternehmen erwarten von der Gesellschaft in den nächsten drei Monaten eine Vergütung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

  • ABO Energy GmbH & Co. KGaA

8. Ein Vorstandsmitglied oder Mitarbeiter von Metzler und/oder mit Metzler verbundener Unternehmen ist Mitglied des Aufsichtsrats oder eines anderen Gremiums des Emittenten

  • Deutsche Bank AG
  • Deutsche Börse AG
  • DWS Group GmbH & Co. KGaA
  • Fraport AG

9. Ein Mitarbeiter des Emittenten gehört dem Aufsichtsrat oder Beirat von Metzler und/oder mit Metzler verbundener Unternehmen an.

10. Der bei Metzler für den Emittenten zuständige Analyst oder eine an der Erstellung der Empfehlung beteiligte Person hält Finanzinstrumente  des Emittenten oder hat andere Interessen an dem Emittenten, die Interessenkonflikte begründen können.

11. Metzler, mit Metzler verbundenen Unternehmen oder Personen, die diesen Bericht erstellt oder an seiner Erstellung mitgewirkt haben, haben sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten.

12. Eine mit dem Analysten eng verbundene Person hält Finanzinstrumente  des Emittenten oder hat andere Interessen an dem Emittenten, die Interessenkonflikte begründen können.

13. Metzler, mit Metzler verbundene Unternehmen und/oder Personen, die diesen Bericht erstellt oder an seiner Erstellung mitgewirkt haben, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erstellung von Anlageempfehlungen getroffen.

  • 2G Energy AG
  • ABO Energy GmbH & Co. KGaA
  • BayWa AG
  • Berentzen Gruppe AG
  • Branicks Group AG
  • Cherry SE
  • Datagroup SE
  • Delticom AG
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Energiekontor AG
  • Formycon AG
  • Hornbach Holding AG & Co. KGaA
  • Katjesgreenfood GmbH & Co. KG
  • Manz AG
  • Masterflex SE
  • MLP SE
  • Noratis AG
  • PNE AG
  • SFC Energy AG
  • SMA Solar Technologies AG
  • The Platform Group AG

14. Der Analyst, der die Empfehlung erstellt hat, oder eine Person, die an der Erstellung mitgewirkt hat, hat Anteile an dem Emittenten vor ihrer öffentlichen Emission am […] zu einem Preis von […] erhalten oder erworben.

Zusätzliche Informationen sind auf Anfrage erhältlich.