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25.1.2023 - Guido Hoymann

EEG 2023: Grünes Licht für Erneuerbare Energien

Die EEG-Novelle 2023 gibt den Erneuerbaren Energien klar Vorrang vor fossilen Energieträgern. So werden einige bürokratische Hürden bei Bau und Betrieb von Anlagen gesenkt. Dies wird sich sowohl auf Anlagenhersteller und Energieerzeuger als auch auf die Strompreise auswirken. Dazu drei Fragen an Branchenexperten Guido Hoymann.

Eins
Ist die Gesetzesnovelle EEG 2023 wirklich der Gamechanger für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien?

Unserer Meinung nach haben die neuen Regeln durchaus das Potenzial, die Situation zu verändern – insbesondere der §2 EEG, der gesetzlich festlegt, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Erneuerbare Energien sind als vorrangiges Anliegen in die Schutzgutbetrachtung einzubeziehen. Zugleich sind viele Hindernisse und Hürden beseitigt, die in der täglichen Arbeit immer wieder auftauchen und oft beklagt wurden, wie Beschränkungen beim Mieterstrom. Wir halten auch die deutlich erhöhten Korrekturfaktoren für windschwache Standorte für wichtig, denn sie ermöglichen es, eine große Menge neuer Flächen zu erschließen.

Zwei
Wie wird sich der Strompreis in den nächsten Jahren entwickeln?

Wir erwarten, dass der Strompreis in den nächsten Jahren sinken wird. Mit dem derzeitigen Merit-Order-Prinzip wird der Preis durch die Grenzkosten der teuersten noch benötigten Kraftwerke im Viertelstundentakt bestimmt. Bei erneuerbaren Energien sind diese Grenzkosten gleich null und der Anteil der Zeitscheiben wird zunehmen, in denen die Erneuerbaren den Bedarf vollständig decken und damit den durchschnittlichen Preis drücken können. Wir halten es für wahrscheinlich, dass das Merit-Order-Konzept auf mittlere bis längere Sicht durch Auktions- oder Kapazitätsmechanismen ersetzt wird. Diese würden sich vermutlich an den relativ geringen Erzeugungskosten der erneuerbaren Energien orientieren und damit auch zu niedrigeren Strompreisen führen.

Drei
Wie entwickelt sich die Nachfrage nach Strom auf dem Weg zu Net Zero bis 2045?

Wir haben berechnet, dass sich die Stromnachfrage in Deutschland bis zum Jahr 2045 etwa verdreifachen wird. Denn der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bedeutet eine weitgehende Elektrifizierung. Die Primärenergieträger sind dann im Wesentlichen nur noch Biomasse, Wasserkraft, Wind und Photovoltaik. Alle Prozesse, die elektrifiziert werden können, werden elektrifiziert werden. In allen anderen Fällen – beispielsweise in der Luftfahrt – werden CO2-freie oder CO2-neutrale Brennstoffe wie Wasserstoff und Methanol verwendet. Für die Herstellung dieser Brennstoffe wird ebenfalls Strom benötigt. Um diese Mengen an „grünem“ Strom erzeugen zu können, muss die Kapazität von Wind- und Photovoltaikanlagen bis 2045 etwa versechsfacht werden. 

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Guido Hoymann
Guido Hoymann

Head of Equity Research , Metzler Capital Markets

Guido Hoymann ist seit 2000 bei Metzler tätig. Als Analyst ist er verantwortlich für die Sektoren Transport und Versorger. Seit 2014 ist Herr Hoymann Head of Equity Research im Geschäftsfeld Capital Markets. Zuvor war er Co-Head of Research im Geschäftsfeld Equities. Von 1998 bis 1999 arbeitete er als Analyst für deutsche, schweizerische und österreichische Banken bei Dresdner Kleinwort Benson in Frankfurt am Main. Bereits während seines Studiums sammelte Herr Hoymann erste berufliche Erfahrungen im Investmentbanking durch Tätigkeiten und Praktika bei verschiedenen deutschen Banken in Düsseldorf, London und New York. Herr Hoymann studierte Betriebswirtschaft an der Universität Mannheim mit den Schwerpunkten Finanzierung, Bankbetriebslehre, Marketing und Handelsrecht.

GHoymann@metzler.com

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Wesentliche Informationsquellen

Für die Erstellung von Researchpublikationen  werden unter anderem Veröffentlichungen in- und ausländischer Medien, der Europäischen Zentralbank und sonstiger öffentlicher Stellen, Informationsdienste (zum Beispiel Reuters, Bloomberg), die  Wirtschaftspresse, veröffentlichte Statistiken, Veröffentlichungen von Ratingagenturen sowie Geschäftsberichte und sonstige Informationen der Emittenten herangezogen.

Bewertungsgrundlagen bzw. Methoden

Die Bewertung stützt sich auf gängige und anerkannte Verfahren der fundamentalen und technischen Analyse (z.B. DCF-Modell; Peer-Group-Analyse; Sum-of-the-parts-Modell, Relative-Value-Analyse). Die Bewertungsmodelle werden von makroökonomischen Größen wie Zinsen, Wechselkursen, Rohstoffpreisen und konjunkturellen Entwicklungen sowie von Marktstimmungen beeinflusst. Ausführliche Informationen zu den von Metzler verwendeten Bewertungsgrundlagen bzw. Methoden und den zugrunde gelegten Annahmen finden Sie unter Bewertungsmethoden.

Sensitivität der Bewertungsparameter; Risiken

Die der Unternehmensbewertung zugrunde liegenden Zahlen sind stichtagsbezogene Schätzungen und somit mit Risiken behaftet. Diese können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. 
Unabhängig von den verwendeten Bewertungsgrundlagen und Methoden und ihnen zugrundegelegten Annahmen besteht das Risiko, dass das jeweilige Kursziel nicht erreicht wird oder sich andere Annahmen und Prognosen als  unzutreffend erweisen. Dies kann sich zum Beispiel durch  unvorhergesehene Veränderungen der Nachfrage, des Managements, der Technologie, der konjunkturellen oder politischen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der Kosten, der Wettbewerbsituation, der rechtlichen Rahmenbedingungen und anderer Faktoren ergeben. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der wirtschaftlichen, politischen oder sozialen Bedingungen. Diese Aufstellung von Risiken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Definitionen der Kategorien für Anlageempfehlungen

Die Kategorien für Anlageempfehlungen in Research-Publikationen von Metzler haben folgende Bedeutung:

  • Aktien
    • KAUFEN: Es wird erwartet, dass der Preis des analysierten Finanzinstruments in den nächsten 12 Monaten  steigt.
    • HALTEN: Es wird erwartet, dass der Preis des analysierten Finanzinstruments in den nächsten 12 Monaten weitestgehend stabil bleibt. 
    • VERKAUFEN: Es wird erwartet, dass der Preis des analysierten Finanzinstruments in den nächsten 12 Monaten sinkt.
  • Anleihen
    • KAUFEN: Es wird eine bessere Entwicklung des analysierten Finanzinstruments als für vergleichbare Finanzinstrumente vergleichbarer Emittenten erwartet.
    • HALTEN: Es wird erwartet, dass sich die Entwicklung des analysierten Finanzinstruments nicht wesentlich von der Entwicklung von vergleichbaren Finanzinstrumenten vergleichbarer Emittenten unterscheidet.
    • VERKAUFEN: Es wird eine schlechtere Entwicklung des analysierten Finanzinstruments als für vergleichbare Finanzinstrumente vergleichbarer Emittenten erwartet.

Übersicht über Anlageempfehlungen

Eine Liste aller Anlageempfehlungen zu jedem Finanzinstrument oder Emittenten, die Metzler in den vorangegangenen zwölf Monaten verbreitet hat, finden Sie unter Übersicht Anlageempfehlungen.

Die vierteljährliche Angabe über den Anteil aller Anlageempfehlungen, die auf „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“ oder ähnlich für die vergangenen 12 Monate lauten, an der Gesamtzahl der Anlageempfehlungen von Metzler sowie die Angabe des Anteils dieser Kategorien, der auf Emittenten entfällt, denen gegenüber Metzler in den vergangenen 12 Monaten Dienstleistungen nach Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU erbracht hat, kann unter Anteil Anlageempfehlungen eingesehen und abgerufen werden.

Vorgesehene Aktualisierungen dieses Dokuments

Dieses Dokument reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Eine Änderung von Faktoren kann dazu führen, dass die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen nicht mehr zutreffend sind. Ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Aktualisierung dieses Dokuments erfolgt, ist derzeit noch nicht festgelegt. Wird eine Anlageempfehlung aktualisiert, so ersetzt die aktualisierte Anlageempfehlung mit ihrer Veröffentlichung die bisherige Anlageempfehlung. 

Compliance-Vorkehrungen; Interessenkonflikte

Alle Analysten unterliegen hausinternen Compliance-Regelungen, die sicherstellen, dass die Research-Publikationen von Metzler entsprechend der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben verfasst werden. Die Analysten gelten als Mitarbeiter eines Vertraulichkeitsbereiches und haben die hieraus resultierenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen zu beachten. Dies wird regelmäßig durch die Compliance-Stelle sowie externe Prüfer kontrolliert. Die Compliance-Stelle stellt sicher, dass mögliche Interessenkonflikte keinen Einfluss auf das ursprüngliche Analyseergebnis haben. Metzler verfügt über eine verbindliche Conflicts of Interest Policy, die sicherstellt, dass relevante Interessenkonflikte von Metzler, der Metzler-Gruppe, der Analysten und Mitarbeiter des Bereichs Capital Markets von Metzler und der ihnen nahestehenden Personen vermieden werden oder, falls diese faktisch nicht vermeidbar sind, angemessen identifiziert, gemanagt, offengelegt und überwacht werden. Eine ausführliche Darstellung der Politik von Metzler zur Vermeidung von Interessenkonflikten finden Sie unter Umgang mit Interessenkonflikten

Die nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen anzugebenden Interessenkonflikte sind detailliert unter Interessenkonflikte veröffentlicht.  

Vergütung

Die Vergütung der Mitarbeiter von Metzler oder sonstigen Personen, die an der Erstellung dieses Dokuments beteiligt waren, ist weder insgesamt noch in dem variablen Teil direkt oder wesentlich an Geschäfte bei Wertpapierdienstleistungen oder anderweitige Geschäfte, die von Metzler abgewickelt werden, gebunden. 

Preise

Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in diesem Dokument angegeben werden, sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatum vorangegangenen Börsenhandelstages an dem Markt, den wir für das jeweilige Finanzinstrument als den liquidesten Markt betrachten.  

Geltungsbereich

Dieses Dokument wurde in der Bundesrepublik Deutschland nach den dort geltenden Bestimmungen erstellt. Daher werden möglicherweise nicht alle in anderen Ländern geltenden Bestimmungen für die Erstellung dieses Dokuments eingehalten.