
Im Rahmen der Europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) bestehen Informationspflichten zu Kosten und Nebenkosten von Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen. Danach sind wir verpflichtet, unseren Kunden rechtzeitig vor Ausführung ihrer Aufträge eine Information über die damit verbundenen Kosten und Nebenkosten zur Verfügung zu stellen (ex-ante-Kostenausweis). Der ex-ante-Kostenausweis soll es den Kunden ermöglichen, ihre Anlageentscheidungen auf informierter Grundlage zu treffen.
Diesen Anforderungen tragen wir Rechnung, indem wir Ihnen als Professionellem Kunden bzw. Geeigneter Gegenpartei die „Standardisierten Informationen zu Kosten von Wertpapiergeschäften“ als PDF zum Download zur Verfügung stellen.