Cookies

We use cookies in order to provide you with an optimal website experience. These include cookies that are technically or legally necessary for operating our site and controlling our commercial business objectives as well as cookies that are used for anonymous statistical purposes, monitoring comfort settings or displaying personalized content. The decision as to which types of cookies to allow is up to you. Please note that, based on your settings, some features of our website might not be accessible for you. For more information, see Details and Settings.

 

These cookies are absolutely vital for operating our site. They are required for security reasons or are necessary from a legal point of view.
*They cannot be deactivated.

In order to improve our website for you further, we collect anonymous data for statistical and analytical purposes.

These cookies are intended to facilitate use of our website for you. Your settings can be saved for 30 days.

Information für professionelle Anleger - 23.7.2026

Verantwortung, Sicherheit und Perspektive: Reine Beitragszusage als Innovationsmotor für die bAV

The article is not available in the chosen language und will therefore be displayed in the default language.

Neue Sozialpartnermodelle in der Gesundheitswirtschaft und im Omnibusgewerbe weisen den Weg in die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung. Beide Modelle wurden ausgezeichnet.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht in Deutschland an einem Wendepunkt. Der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung und wachsende Versorgungslücken erhöhen den Druck auf die gesetzliche Rente. Damit wächst die Bedeutung der zweiten Säule. Gleichzeitig nutzen mehr Unternehmen die bAV als strategisches Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte. Das Sozialpartnermodell in Form der reinen Beitragszusage gewinnt dabei an Relevanz und wird so zunehmend zum Leitfaden für eine kapitalgedeckte bAV der Zukunft. Denn hier verbindet sich die kollektive Verantwortung mit neuen Freiheitsgraden bei der Ausgestaltung im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bei dem Modell, das auf Wunsch der Arbeitnehmer zum allerersten Mal im Uniper-Konzern umgesetzt wurde, übernehmen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gemeinsam Verantwortung für eine zukunftsfähige Betriebsrente. Sie vereinbaren die tarifliche Ausgestaltung, die Beitragslogik und die Steuerung über den Lebenszyklus. 

Mit den jüngst umgesetzten Modellen „AWO-Rente“ und „BusRente BW“ erschließen nun zwei weitere bislang weitgehend unterversorgte Branchen dieses moderne Versorgungssystem. Beide Modelle zeigen exemplarisch, wie sich bAV neu denken und dadurch noch breiter in den Markt tragen lässt.

Christian Pauly
Christian Pauly, Generalbevollmächtigter der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG

Die Grundlagen für die Entwicklung legte das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG I) aus dem Jahr 2018, das erstmals reine Beitragszusagen erlaubte und damit einen Paradigmenwechsel markiert: Arbeitgeber haften mit dieser Zusageart nicht mehr für konkrete Leistungen, sondern ausschließlich für die Beitragszahlung („pay and forget“). Dadurch entfallen zentrale Hürden, von Haftungsrisiken bis zum bilanziellen Aufwand. Mit dem BRSG II sollen weitere Impulse folgen, um die bAV zu vereinfachen und so stärker zu verbreiten. 

Denn genau daran hapert es bisher. Während große Unternehmen oft gut aufgestellt sind, bestehen insbesondere im Mittelstand und in dienstleistungsnahen Branchen weiterhin Versorgungslücken. Die hohe Komplexität, der große administrative Aufwand und fehlende tarifliche Strukturen haben die Verbreitung bislang gebremst. Hier setzt die reine Beitragszusage an: Sie ermöglicht schlanke, kollektive und skalierbare Lösungen – auch für Branchen ohne gewachsene bAV-Strukturen. Folglich bietet dieser Lösungsansatz auch eine Richtschnur für Überlegungen der Alterssicherungskommission (ASK), eines unabhängigen Expertengremiums der Bundesregierung, das helfen soll, die bAV als zweitwichtigste Säule der Altersvorsorge zu festigen.

Entscheidend für den Erfolg ist dabei das Design. Moderne bAV-Lösungen müssen einfach, digital und effizient konzipiert sein. Standardisierte Prozesse reduzieren Aufwand und Kosten, Transparenz schafft Vertrauen. Gleichzeitig braucht es eine überzeugende Balance zwischen Renditechancen und Sicherungsmechanismen, damit die Beschäftigten Vertrauen in die kapitalmarktorientierte Anlagestrategie entwickeln. Niedrigschwellige Modelle, bei denen Beschäf tigte automatisch eingebunden sind, erhöhen die Reichweite.

Praxisbeispiel I: AWO-Rente – flächendeckende bAV für die Sozialwirtschaft

Die AWO-Rente setzt einen Meilenstein in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Als erste tarifvertraglich vereinbarte reine Beitragszusage der Branche erfasst sie die Beschäftigten automatisch und ohne individuellen Antrag. Damit gelingt erstmals eine nahezu flächendeckende Integration der bAV in einem Bereich, der bislang nur eingeschränkt versorgt war.

Entwickelt hat das Modell die AWO BV Unterfranken in gelebter Sozialpartnerschaft mit der Gewerkschaft ver.di und dem Versorgungsträger Metzler Sozialpartner Pensionsfonds. Gemeinsam haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter ein Versorgungssystem geschaffen, das innovative Strukturen bietet und einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut und zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit leistet.

Die AWO-Rente setzt konsequent auf eine chancenorientierte Kapitalanlage und verzichtet auf klassische Garantien. Dadurch sind langfristig attraktive Versorgungsperspektiven bei effizienten Kostenstrukturen möglich. Eine moderne, digitale Bestandsverwaltung  schafft Transparenz und ermöglicht jederzeit einen einfachen Zugriff auf alle relevanten Informationen.

In einer Branche, die stark vom Fachkräftemangel geprägt ist, entfaltet die AWO-Rente eine doppelte Wirkung: Sie verbessert nicht nur die Altersversorgung der Beschäftigten, sondern ist zugleich Ausdruck sichtbarer Wertschätzung. Die Arbeitgeber bekennen sich auch damit zu ihrer Verantwortung für die Sicherheit und langfristige Perspektive ihrer Beschäftigten.

Praxisbeispiel II: BusRente BW – bAV als Branchenlösung für den Mittelstand

Die BusRente BW sendet in Baden-Württemberg ein ähnlich starkes Signal im Omnibusgewerbe. Besonders hervorzuheben ist, dass damit erstmals flächendeckend auch im deutschen Mittelstand eine bAV etabliert wird. Das branchenweite Versorgungsmodell schließt eine zentrale Versorgungslücke. Zugleich wirkt es dem Fachkräftemangel entgegen und steigert die Attraktivität der Branche für alle heutigen und künftigen Arbeitnehmer.

Die Arbeitgeber wollen damit die Fachkräftebasis in einer mittelständisch geprägten Branche langfristig sichern, die bereits heute erheblich unter den Auswirkungen des demografischen Wandels leidet. Der Arbeitgeberverband WBO hat dabei eine zentrale Rolle übernommen und wesentliche Elemente mitentwickelt, um die Lösung praxisnah umzusetzen: von der Beitragslogik über standardisierte digitale Prozesse bis zu umfassenden Kommunikations- und Schulungskonzepten. Unterstützungstools wie ein branchenweiter Beitragsassistent erleichtern die Implementierung in den Unternehmen erheblich. 

Das Ergebnis ist ein vollständig digitalisiertes und hochstandardisiertes Versorgungssystem, das gezielt auf die Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist. Durch eine im Tarif verankerte verpflichtende Teilnahme entsteht eine in dieser Form bislang selten erreichte flächendeckende Versorgung innerhalb der Branche.

Die BusRente BW zeigt vorbildlich, wie sich moderne und kollektiv organisierte bAV-Modelle erfolgreich skalieren lassen und so auch im Mittelstand eine neue Qualität der Altersversorgung ermöglichen, die ansonsten vielen kleineren Unternehmen und ihren Beschäftigten verwehrt gewesen wäre.

Was die neuen Modelle für den bAV-Markt bedeuten

Sowohl die AWO-Rente als auch die BusRente BW stehen exemplarisch für die neue Generation der bAV. Sie verbinden chancenorientierte Kapitalanlage mit klar definierten Sicherungsmechanismen. Zugleich werden die Arbeitgeber von der bilanziell belastenden Haftung für Leistungszusagen entlastet.  Gleichzeitig ermöglichen sie durch ihre kollektive und tarifliche Organisation eine breite Marktdurchdringung und eine Begleitung durch die Sozialpartner über den gesamten Lebenszyklus. So entstehen neue Versorgungssysteme, die wirtschaftlich tragfähig sind und einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung leisten, sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte.

Ausgezeichnete Modelle als Blaupause für die Zukunft der bAV

Die AWO-Rente und die BusRente BW wurden dafür mit dem Deutschen bAV-Preis (jeweils 1. Platz in der Kategorie KMU) ausgezeichnet (s. Kasten). Das unterstreicht die wachsende Bedeutung der reinen Beitragszusage als zukunftsweisendes Modell. Beide zeigen eindrucksvoll, wie Sozialpartner gemeinsam die bAV auch im Mittelstand und in bislang unterversorgten Branchen etablieren und so Versorgungslücken schließen können.

Damit entstehen Blaupausen für die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Dies untermauern die im Jahresverlauf neu zu erwartenden Tarifverträge mit dem Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als Versorgungsträger sowie die durch das BRSG II motivierten Anfragen nicht tarifgebundener Unternehmen.

Die bAV der Zukunft funktioniert kollektiv, digital und skalierbar – und sie entsteht dort, wo Sozialpartner gemeinsam Verantwortung übernehmen. Darin liegt ihre besondere Stärke. Denn sie schafft  Sicherheit und Perspektive für die Beschäftigten und gleichzeitig praktikable und leistbare Lösungen für Unternehmen. 

Das Magazin für den institutionellen Anleger

More articles