Fondsakzessorische Zusagen in der bAV bieten viele Vorteile

Eine fondsakzessorische Ausgestaltung von Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) entspricht dem Zeitgeist – denn sie ist risikominimiert, chancenorientiert, transparent und damit attraktiv für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
Soziale Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern – das sind für viele Arbeitgeber gewichtige Argumente bei der Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgung. Und natürlich ist die bAV heute auch ein „Asset“ in der Personalpolitik: Viele Bewerber achten aus gutem Grund darauf, ob ihr künftiger Arbeitgeber ihnen einen attraktiven Arbeitsplatz inklusive zeitgemäßer Vorsorgeleistungen bietet. Der Arbeitgeber hat somit bessere Chancen, qualifizierte Fachkräfte im teilweise umkämpften Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Doch was macht heute eine zeitgemäße, „moderne“ bAV aus? Sie muss erstens zukunftsfähig und bedarfsgerecht sein und zweitens den Zielen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber entsprechen. Bei diesen beiden „Vertragspartnern“ haben sich in den vergangenen Jahren die Präferenzen stark verändert. Während bei den Arbeitgebern derzeit De-Risking, also Strategien zur Risikominimierung, in der Plangestaltung und der Umsetzung im Fokus stehen, gewinnt bei den Arbeitnehmern umgekehrt der Renditeaspekt zunehmend an Bedeutung – zulasten des Sicherheitsaspekts. Sie werden mutiger und schließen den Verzicht auf umfassende Garantien nicht mehr kategorisch aus. Bester Beweis dafür sind die bei neuen bAV-Modellen gewählten Formen der Zusage.
Die bAV kennt vier Zusagearten
Doch keine bunte Praxis ohne graue Theorie, und die erfordert einen Blick auf die arbeitsrechtlichen Zusageformen in der bAV. Hier werden vier wesentliche Zusagearten unterschieden: die Leistungszusage, die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ), die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sowie seit 2018 die reine Beitragszusage (rBZ), die aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hervorging.
Bei der Leistungszusage wird ein vom Arbeitgeber zugesagter Leistungsumfang festgelegt, den er auch seinen Mitarbeitern garantieren muss – das volle Risiko liegt also beim Unternehmen. Anders sieht es bei der reinen Beitragszusage aus: Hier legen die Sozialpartner – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – tarifvertraglich fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusagt, Beiträge an eine externe Versorgungseinrichtung zu zahlen. Für die Höhe der aus diesen Beitragszahlungen entstehenden Betriebsrente haftet der Arbeitgeber hingegen nicht. Die reine Beitragszusage soll auch kleinere und mittlere Unternehmen dazu bewegen, eine bAV für ihre Beschäftigten anzubieten – dass sie keinerlei Garantie geben müssen, soll ihnen diesen Schritt leichter machen. Bis heute ist zwar noch keine rBZ umgesetzt, doch liegen der BaFin zumindest zwei Sozialpartnermodelle zur Genehmigung vor.
Die Gestaltung einer beitragsorientierten Zusage scheint derzeit (noch) attraktiver zu sein – also die bAV in Form einer BOLZ oder BZML. Einhergehend mit dem Trend zu einer renditeorientierten Anlage richten sich die Zusagen zunehmend an der Entwicklung des Kapitalmarktes aus. In der Praxis wird zum Beispiel die Entwicklung der Ansprüche direkt an die Entwicklung eines korrespondierenden Publikumsfonds angelehnt. Die Summe der geleisteten Beiträge inklusive der Wertentwicklung bildet das Versorgungsvermögen, und das entspricht exakt dem Wert des Anteils am hinterlegten Publikumsfonds. Diese fondsakzessorische Form der Zusage entspricht insbesondere dem Bestreben des Arbeitgebers, Risiken auszulagern.
Um den spezifischen Zielen eines Unternehmens gerecht zu werden, muss hierbei immer die aktuelle Situation an den Kapitalmärkten im Versorgungsmodell berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung der bAV sollte das Unternehmen also beispielsweise Bilanzeffekte und Cash-Flow-Planung im Blick haben. Außerdem sollte evaluiert werden, wie ausgeprägt das Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, wie groß deren finanzielles Allgemeinwissen ist oder ob eine Affinität für komplexe Regelungen besteht. Zudem sind Entscheidungen über die Art der Kapitalanlage, die Beitragsgestaltung und die Auszahlungsoptionen zu treffen. Möglicherweise empfiehlt es sich, für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Ausgestaltungen vorzunehmen.
Charakteristisch für fondsakzessorische Zusagen ist, dass Zinsen gar nicht oder nur teilweise garantiert werden, da ja die individuelle Entwicklung der Beiträge bzw. die Entwicklung des aus den Beiträgen resultierenden Versorgungsguthabens abhängig ist von der Entwicklung eines oder mehrerer bestimmter Kapitalmarktindizes oder -fonds (z. B. Publikumsfonds). Die Wertentwicklung der Beiträge wird den Mitarbeitern spätestens im Versorgungsfall gutgeschrieben.
Eine typische Ausprägung einer kapitalmarktabhängigen bzw. fondsakzessorischen Direktzusage wäre eine Zusage, bei der die vom Arbeitgeber gewährten Versorgungsbeiträge der Höhe nach garantiert werden – das wäre also eine Beitragsgarantie. Die weitere Wertentwicklung hängt jedoch von der Entwicklung der Kapitalmarktprodukte wie Aktienfonds, Staatsanleihen oder Mischformen ab. Mit dieser Form der Direktzusage wird dem Mitarbeiter garantiert, im Versorgungsfall Leistungen beanspruchen zu können, die sich aus der Summe der bis dahin bereitgestellten Beiträge ergeben. Auch besteht die Aussicht, dass sich dieses Versorgungsguthaben abhängig von der Performance des Referenzindex positiv entwickelt und der Mitarbeiter diese Rendite zusätzlich beanspruchen kann. Gleichzeitig trägt er aber auch das gesamte Risiko. Die Festschreibung einer etwaigen Performance erfolgt erst im Versorgungsfall. Der Arbeitgeber garantiert lediglich, dass die Summe der gewährten Beiträge keinesfalls unterschritten wird.
Zur Risikoreduzierung für den Arbeitnehmer lässt sich eine fondsakzessorische Direktzusage mit einem sogenannten Lebenszyklusmodell (Life-Cycle-Modell) verbinden. Dabei sind die Investitionen der zur Verfügung stehenden Beiträge abhängig vom Alter des jeweiligen Mitarbeiters. In jüngeren Jahren wird also risikoreicher investiert als im rentennahen Alter. Vor der Rente wird beispielsweise in (vermeintlich) sicherere Werte wie Staatsanleihen investiert, wohingegen in jungen Jahren Aktien den Löwenanteil der Investition ausmachen. Am Markt findet man auch zunehmend Modelle, die auf Basis von abnehmenden Risikobudgets agieren. Damit verbunden ist eben nicht die Festlegung einer Asset-Klasse als risikoreich. Vielmehr ist immer die aktuelle Bewertung am Kapitalmarkt ausschlaggebend für die Beurteilung des Risikos einer Asset-Klasse im Kontext des gegebenen Risikobudgets.
Beiden Ausprägungen des Life-Cycle-Modells ist gemein, dass ein regelmäßig durchzuführendes „Rebalancing“ erfolgen muss: Die investierten Beträge werden entsprechend umgeschichtet und „altersgerecht“ reinvestiert.
Ziel dieses Vorgehens ist der Aufbau eines betriebsinternen Pensions- oder Versorgungsvermögens. In der Regel werden die Beiträge in ein separiertes Zweckvermögen eingebracht und über ein Sicherungsinstrument, etwa eine treuhänderische Vereinbarung (Contractual Trust Agreement – CTA), gegen eine mögliche Insolvenz des Unternehmens geschützt und am Kapitalmarkt extern angelegt. Die Beiträge werden nach zuvor festgelegten Anlagerichtlinien entsprechend einer für die Zusage definierten Anlagestrategie investiert. Im Versorgungsfall werden die erforderlichen Mittel dem Treuhandvermögen entnommen. Die individuelle Vermögensentwicklung für den Berechtigten ergibt sich aus dem Saldo der geleisteten Versorgungsbeiträge und den Vermögenserträgen bzw. Wertzuwächsen (Performance) im zugrundeliegenden Fonds.
Wenn die Zusage nur eine verminderte Garantie bzw. Werterhaltungsgarantie beinhaltet, lassen sich Beiträge flexibler und mit höheren Renditechancen anlegen, was insbesondere für jüngere Arbeitnehmer interessant sein kann. Das Risikomanagement spielt daher bei der Kapitalanlage eine zentrale Rolle. Das trifft natürlich vor allem auf die reine Beitragszusage zu, da hier eine Garantieleistung gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Reine Beitragszusage via Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell schafft die Möglichkeit, auf tariflicher Grundlage mit der reinen Beitragszusage neue Wege in der betrieblichen Altersversorgung zu gehen. Der Wegfall von Garantien enthaftet den Arbeitgeber und stellt dem Versorgungsberechtigten höhere Versorgungsleistungen im Alter in Aussicht. Entgegen den bisher etablierten Modellen der bAV mit hoher Planungssicherheit haften hier weder der Arbeitgeber noch die Versorgungseinrichtung (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) für die Erfüllung bestimmter Leistungen – der Arbeitnehmer trägt sämtliche Anlagerisiken. Arbeitnehmervertreter sehen das skeptisch: Sie kritisieren das Sozialpartnermodell gerade wegen der fehlenden Garantien.
Dieser Wegfall der absoluten Planungs- und Versorgungssicherheit mag auf den ersten Blick dem ausgeprägten Sicherheitsdenken der Deutschen widersprechen. Zu bedenken ist aber stets: Garantien gehen zulasten der Rendite. Auch ist es in Zeiten sehr niedriger Zinsen für Unternehmen nahezu unmöglich, Leistungen zu garantieren, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Die größte Herausforderung besteht darin, Vertrauen in garantiefreie Modelle und die entsprechenden Kapitalanlagestrategien zu schaffen und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusätzlich deren Angst vor möglichen Rentenkürzungen zu nehmen.
Der Pensionsfonds als optimales Vehikel zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells
Eine Lösung für die effiziente und erfolgreiche Umsetzung des Sozialpartnermodells besteht idealerweise in der Kombination aus digitalen Services, umfassenden Mitarbeiterinformationen und marktfähigen Vehikeln in der Kapitalunterlegung. Nur ein transparentes und stringentes Vehikel kann den Belangen sämtlicher Beteiligter auch aus arbeits- und aufsichtsrechtlicher Sicht gerecht werden. Kostentransparenz und differenzierte Risikomanagementstrategien sind die Schlüsselelemente eines überzeugenden Modells. Der Pensionsfonds bietet sich als optimaler Versorgungsträger aufgrund der Flexibilität in der Kapitalanlage für ein Sozialpartnermodell und die reine Beitragszusage an.
Dahinter steht die feste Überzeugung, dass das Sozialpartnermodell mit sinnvollen Kooperationen und ganzheitlichen, langfristig tragfähigen Lösungsansätzen das schaffen kann, wofür es konzipiert wurde: Chancen für den Arbeitnehmer zu erweitern, Arbeitgeber zu entlasten und die bAV-Landschaft in Deutschland zu stärken. Bestehende bAV-Modelle werden entgegen einiger Stimmen nicht gefährdet. Vielmehr ist das Sozialpartnermodell eine sinnvolle Ergänzung, sofern Renditechancen mit einem effizienten Risikomanagement kombiniert werden und das Modell kostengünstig umgesetzt wird.
Weitere Beiträge
Diese Information der Metzler Asset Management GmbH (nachfolgend zusammen mit den verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG „Metzler“ genannt) enthält Daten, die aus öffentlichen Quellen stammen, die wir für verlässlich halten. Metzler übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Information. Metzler behält sich unangekündigte Änderungen der zum Ausdruck gebrachten Meinungen, Vorhersagen, Schätzungen und Prognosen vor und unterliegt keiner Verpflichtung, diese zu aktualisieren oder den Empfängern in anderer Weise mitzuteilen, falls sie sich verändert haben oder unrichtig, unvollständig oder irreführend werden.
Diese Information ist nicht auf die speziellen Investmentziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor ein Empfänger auf Grundlage dieser Information handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine persönlichen Umstände passend ist, und sich im Zweifel durch qualifizierte Personen beraten lassen.
Vergangenheitswerte sind keine Garantie für zukünftige Wertentwicklung. Es kann daher nicht zugesichert werden, dass ein Portfolio die in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung auch in Zukunft erreichen wird. Eventuelle Erträge aus Investitionen unterliegen Schwankungen; der Preis oder Wert von Finanzinstrumenten kann steigen oder fallen. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Portfolios hängt zusätzlich von dem Volumen des Portfolios, den vereinbarten Gebühren und fremden Kosten ab.
Eventuell enthaltene Modellrechnungen sind beispielhaft und beruhen auf Annahmen (bspw. zu Ertrag oder Volatilität). Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen und hängt von der tatsächlichen Marktentwicklung ab.
Metzler kann nicht garantieren, dass eine bestimmte Wertuntergrenze gehalten oder eine mögliche Zielrendite erreicht wird. Möglicherweise in dieser Information genannte Wertsicherungskonzepte können folglich keinen vollständigen Vermögensschutz bieten.
Es kann nicht zugesichert werden, dass durch ESG-Investments tatsächlich die Rendite gesteigert und/oder das Portfoliorisiko reduziert wird. Ebenso kann aus dem Ziel des „verantwortlichen Investierens“ (Definition entsprechend den BVI-Wohlverhaltensregeln) keine zivilrechtliche Haftung seitens Metzler abgeleitet werden. Die Nachhaltigkeitsberichte und weitere Informationen zur CSR-Strategie der Metzler-Gruppe sind einsehbar unter www.metzler.com/konzern-nachhaltigkeit, Informationen zu Nachhaltigkeit bei Metzler Asset Management unter www.metzler.com/esg.
Diese Information ist unverbindlich und stellt kein Angebot oder Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Für den Erwerb von Publikumsfonds verbindlich sind allein die zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Verkaufsprospekte, wesentlichen Anlegerinformationen (KID) sowie Jahres- und Halbjahresberichte. Diese und andere Pflichtunterlagen sind auf Metzler Fonds verfügbar.
Bei Fondsprodukten steht dem Anleger das Recht auf eine Musterfeststellungsklage nach § 606 ZPO und auf Durchführung eines Ombudsverfahrens vor dem BVI zu. Es gilt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Der grenzüberschreitende Vertrieb kann von Metzler jederzeit widerrufen werden.
Die Verwaltung der irischen OGAW-Sondervermögen obliegt der Universal-Investment Ireland Fund Management Limited (UII) in Dublin. Die UII hat bei der Erstellung dieser Information nicht mitgewirkt und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Metzler dürfen zur Information bereitgestellte Unterlagen nicht verändert, kopiert, vervielfältigt oder verteilt werden.
Vielfalt ist uns wichtig: Daher legen wir Wert darauf und betonen ausdrücklich, dass wir mit unseren Informationen alle Menschen gleichberechtigt ansprechen. Wenn wir im Text männliche Bezeichnungen für Menschen und Positionen verwenden, dient das allein dazu, den Lesefluss für Sie zu vereinfachen.
Bei Verweisen auf Indizes, Ratings oder Kennzeichen gilt:
Die Fondskennzahlen und -ratings („die Informationen“) von MSCI ESG Research LLC („MSCI ESG“) liefern Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten in Bezug auf die zugrunde liegenden Wertpapiere in mehr als 31.000 Multi-Asset-Klassen-Publikumsfonds und ETFs weltweit. MSCI ESG ist ein eingetragener Anlageberater gemäß dem US Investment Advisers Act von 1940. Die Materialien von MSCI ESG wurden weder bei der US-amerikanischen SEC noch bei einer anderen Aufsichtsbehörde eingereicht oder von diesen genehmigt. Keine der Informationen stellt ein Angebot dar zum Kauf oder Verkauf oder eine Werbung oder Empfehlung eines Wertpapiers, eines Finanzinstruments oder eines Produkts oder einer Handelsstrategie, noch sollten sie als Hinweis oder Garantie für eine zukünftige Wertentwicklung, Analyse, Prognose oder Vorhersage angesehen werden. Keine der Informationen kann dazu verwendet werden, um zu bestimmen, welche Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen sind oder wann sie zu kaufen oder zu verkaufen sind. Die Informationen werden in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt, und der Nutzer der Informationen übernimmt das volle Risiko, das mit der Nutzung der Informationen oder der Erlaubnis hierzu verbunden ist.
Das europäische Transparenz-Logo für Nachhaltigkeitsfonds kennzeichnet, dass der Fondsmanager sich verpflichtet, korrekt, angemessen und rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um Interessierten, insbesondere Kunden, die Möglichkeit zu geben, die Ansätze und Methoden der nachhaltigen Geldanlage des jeweiligen Fonds nachzuvollziehen. Ausführliche Informationen über die Europäischen Transparenzleitlinien finden Sie unter www.eurosif.org. Informationen über die nachhaltige Anlagepolitik und ihre Umsetzung in den einzelnen Fonds finden Sie unter: www.metzler.com/download-fonds. Die Transparenzleitlinien werden von Eurosif, einer unabhängigen Organisation, verwaltet.
Alle Rechte am CSI 300 Index ("Index") liegen bei der China Securities Index Company ("CSI"). "CSI 300®" ist eine Marke von CSI. CSI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Fehler im Index. CSI übernimmt keine Haftung gegenüber dem Fonds. Alle Rechte am CSI 300 Index ("Index") liegen bei der China Securities Index Company ("CSI"). "CSI 300®" ist eine Marke von CSI. CSI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Fehler im Index. CSI übernimmt keine Haftung gegenüber dem Fonds.