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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Offenlegung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“)

Nachhaltigkeitsportfolio – VN

Das Nachhaltigkeitsportfolio von Metzler Private Banking fördert ökologische und soziale Merkmale, indem das Anlagevermögen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen für Investitionen in Unternehmen, in Investmentfonds und in Wertpapiere staatlicher Emittenten aktiv verwaltet wird.

Bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwendet das Portfoliomanagement für Investitionen in Unternehmen ein Best-in-Class-Verfahren sowie einen durch Ausschlusskriterien definierten Negativfilter, mit dem auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „Principal Adverse Impacts“, kurz: PAI) im Sinne der EU-Vorgaben berücksichtigt werden. Investitionen in Investmentfonds werden auf Grundlage der Ergebnisse eines Fonds-Screenings unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ausgewählt; hierbei kommen nur Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung für eine Anlage infrage.

Für Investitionen in Wertpapiere staatlicher Emittenten werden ökologische und soziale Merkmale mit Hilfe von Ausschlusskriterien berücksichtigt, die u.a. „PAI“-Indikatoren auf Länderebene beinhalten. Die Analyse und Bewertung der ökologischen und sozialen Merkmale von (potenziellen) Investments erfolgt ausschließlich durch den ESG-Datenanbieter ISS ESG. Um zu gewährleisten, dass die Titel auch nach Erwerb der Wertpapiere weiterhin die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, erfolgt ein monatliches Controlling. Auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes werden alle Anlagen regelmäßig überprüft. Wenn eine Investition nicht mehr die Nachhaltigkeitskriterien erfüllt (z. B. aufgrund von Kontroversen oder eines Updates des ESG-Ratings), wird der entsprechende Titel innerhalb von vier Wochen verkauft.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung angestrebt.

Das Nachhaltigkeitsportfolio von Metzler Private Banking wird im Rahmen eines klar strukturierten ESG-Ansatzes aktiv verwaltet. Das Portfolio berücksichtigt ökologische und soziale Merkmale, in dem es überwiegend in börsennotierte Unternehmen investiert, die hinsichtlich Umwelt (Environment – „E“), Soziales (Social – „S“) sowie guter Unternehmensführung (Governance – „G“) als Vorreiter ihrer Branche gelten und gleichzeitig festgelegte Ausschlusskriterien, die sich an Verstößen gegen international anerkannte Normen wie dem UN Global Compact orientieren, nicht verletzen.

Bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwendet das Portfoliomanagement für Investitionen in Unternehmen ein Best-in-Class-Verfahren sowie einen durch Ausschlusskriterien definierten Negativfilter, mit dem auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „Principal Adverse Impacts“, kurz: PAIs) im Sinne der EU-Vorgaben berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Beschäftigung, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung einbezogen werden. Nur diejenigen Titel des Anlageuniversums, die zu den Vorreitern ihrer Branche in puncto Nachhaltigkeit gehören („Best-in-Class“) und gleichzeitig die Ausschlusskriterien aus den folgenden Themengebieten

  • Umwelt
  • Menschen- und Arbeitsrechte
  • Unternehmerisches Fehlverhalten
  • Geächtete Waffen und Zivile Schusswaffen
  • Pornografie
  • Tabak
  • Steuervorschriften

nicht verletzen, kommen als Investition in Frage.

Ebenfalls als nicht nachhaltig gelten Wertpapiere von Emittenten, die sich über den definierten (Umsatz-)Schwellenwert hinaus in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern engagieren:

  • Fossile Brennstoffe
  • Atomenergie
  • Militär
  • Glücksspiel.

Länderanleihen werden ausschließlich mittels folgender Ausschlusskriterien gefiltert, die Verstöße in den folgenden Bereichen aufzeigen

  • Menschenrechte
  • Autoritäres Regime
  • Biodiversität
  • Kinderarbeit
  • Klimaschutz
  • Korruption
  • Atomwaffen
  • Diskriminierung
  • Todesstrafe.

 

Die folgenden PAI werden durch Ausschlusskriterien berücksichtigt:

Indikatoren für nachteilige Umweltauswirkungen

  • Treibhausgasemissionen: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
  • Treibhausgasemissionen: Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
  • Abfall: Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle

Indikatoren für negative soziale Auswirkungen

  • Soziales und Beschäftigung: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
  • Soziales: Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen

Investmentfonds werden auf Grundlage der Ergebnisse eines Fonds-Screenings unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ausgewählt; hierbei kommen nur Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung für eine Anlage infrage.

Das Portfoliomanagement verwaltet das Anlagevermögen aktiv und investiert in Vermögenswerte mit aussichtsreichen Chance-Risiko-Profilen, um mittel- bis längerfristig eine attraktive Rendite zu erzielen. In den Investmentprozess werden systematisch soziale und ökologische Merkmale sowie Grundsätze guter Unternehmensführung einbezogen.

Anlageschwerpunkt sind europäische und US-amerikanische Aktien und Anleihen.

Investitionen in Investmentfonds können bis zu einer Höhe von maximal 25 % des Portfolios vorgenommen werden, um insbesondere sonstige Regionen (außerhalb Europas und den USA) und spezielle Investmentthemen abzubilden.

Das Portfolio hat die Möglichkeit, Währungs- und Aktienmarktrisiken durch den Einsatz von Devisentermingeschäften sowie Aktienfutures und -optionen abzusichern. Beim Einsatz von Derivaten zum Zwecke der Absicherung bestehender Positionen, kann die Einhaltung der ESG-Kriterien nicht gewährleistet werden.

mpb-Offenlegungen-100

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

  • Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Monatlich wird dem Portfoliomanagement eine Liste durch den ESG-Datenanbieter ISS ESG zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, welche Titel des vorgegebenen Anlageuniversums unter Einsatz des oben beschriebenen Nachhaltigkeitsfilters (Best-in-Class-Verfahren und Negativfilter) investierbar sind. Die Beurteilung von ökologischen und sozialen Merkmalen erfolgt ausschließlich durch den ESG-Datenanbieter. Das Portfoliomanagement hat in diesem Zusammenhang keinen Ermessensspielraum. Um zu gewährleisten, dass die Unternehmen/Länder auch nach Erwerb der Wertpapiere weiterhin den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, erfolgt ein monatliches Controlling. Auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes werden alle Anlagen regelmäßig überprüft. Wenn eine Investition nicht mehr die Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllt (z. B. aufgrund von Kontroversen oder eines Updates des ESG-Ratings), wird der entsprechende Titel in der Regel innerhalb von vier Wochen verkauft.

Die Erfüllung der zuvor unter "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts" aufgeführten Merkmale wird während des gesamten Lebenszyklus des Portfolios durch das Portfoliomanagement überwacht, indem die Einhaltung der daraus entwickelten Positivliste sichergestellt wird. Bei Investitionen in Investmentvermögen erfolgt die Prüfung anhand der dazu veröffentlichten Klassifizierung nach Art. 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung.

Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird zunächst im Rahmen eines Best-in-Class-Verfahrens auf Basis der externen ESG-Ratings des ESG-Datenanbieters ISS ESG beurteilt. Alle Unternehmen, die den Best-in-Class-Filter passieren, werden einer weiteren Prüfung anhand von Ausschlusskriterien unterzogen.

1. Best-in-Class-Ansatz

Die soziale und ökologische Ausrichtung eines Unternehmens wird zunächst im Rahmen eines Best-in-Class-Verfahrens unter Berücksichtigung von etwa 100 branchenspezifischen Kriterien durch den ESG-Datenanbieter beurteilt. Darunter fallen auch Aspekte der guten Unternehmensführung. Für jedes Unternehmen werden alle Kriterien einzeln bewertet, gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Letztere wird auf einer Zwölf-Punkte-Skala von D- [schlechteste Note] bis A+ [beste Note] eingestuft. Auf Basis dieser Nachhaltigkeitsratings identifiziert ISS ESG schließlich die Vorreiter innerhalb eines Sektors. Für jeden Sektor wurden individuelle Mindestanforderungen in puncto ökologischer, sozialer und Corporate-Governance-Performance festgelegt und in einem Schwellenwert für das Rating ausgedrückt. Für diese Mindestanforderungen gilt: Je größer die negativen Auswirkungen eines Sektors im Umwelt-, Sozial- und Governancebereich, desto höher sind die Anforderungen an das Nachhaltigkeitsmanagement. Nur diejenigen Unternehmen, die gemäß dem Corporate Rating von ISS ESG den branchenspezifischen Schwellenwert erreichen, erhalten den „Prime“-Status. Für eine Investition kommen ausschließlich Titel von Emittenten infrage, die maximal eine Note unter dem „Prime“-Status liegen und nicht gegen die nachfolgend definierten Ausschlusskriterien verstoßen.

2. Ausschlusskriterien/Negativmerkmale

Emittenten, die im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes eine ausreichend gute Bewertung erreicht haben, werden zusätzlich anhand von Negativmerkmalen einem strikten Ausschlussverfahren unterzogen. In die Analyse einbezogen werden die Unternehmen selbst, ihre Wertschöpfungskette und/oder ihre Finanziers hinsichtlich einzelner oder mehrerer Negativmerkmale. Die Auswahl der Ausschlusskriterien orientiert sich an Verstößen gegen international anerkannte Normen, wie dem UN Global Compact, sowie an nationalen Branchenstandards. Im Falle von neuen regulatorischen Erfordernissen, einer Weiterentwicklung hinsichtlich der Auswahl und/oder Definition von Merkmalen oder bei Veränderungen von Branchenstandards können die Ausschlusskriterien angepasst werden. Mit Hilfe der Ausschlusskriterien stellt das Portfoliomanagement zudem die Berücksichtigung der PAI sicher.

Folgende Ausschlusskriterien finden Anwendung:

Unternehmen

  • Menschenrechte: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten und/oder die durch ihr Verhalten direkt oder mittelbar, nachweislich oder mutmaßlich wesentliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte [ausschließlich der separat erfassten Arbeiterrechte (vgl. Arbeitsrechtskontroversen)] verursachen oder verstärken. Das Ausschlusskriterium bezieht sich auf das Unternehmen, seine Wertschöpfungskette und die Finanziers.
  • Arbeitsrechte: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten und/oder deren Verhalten direkt oder mittelbar, nachweislich oder mutmaßlich wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verursacht oder verstärkt. Darüber hinaus sind Wertpapiere von Emittenten als Investition ausgeschlossen, die den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedeten grundlegenden Prinzipien und Rechten der Arbeit zuwiderhandeln (Kernarbeitsnormen, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung). Das Ausschlusskriterium bezieht sich auf das Unternehmen und seine Wertschöpfungskette.
  • Umwelt: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Umwelt nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten. Die Kontroversen können sich aus den Aktivitäten des Unternehmens oder aus Geschäftsbeziehungen mit anderen Parteien ergeben, die sich nachweislich oder mutmaßlich negativ auf die Umwelt auswirken. Das Ausschlusskriterium bezieht sich auf das Unternehmen, seine Wertschöpfungskette und die Finanziers.
  • Unternehmerisches Fehlverhalten: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards für ein faires Wirtschaftsverhalten nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten und/oder die durch ihr Verhalten direkt oder mittelbar, nachweislich oder mutmaßlich wesentliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Schäden verursachen oder verstärken. Dies umfasst die Themen Geldwäsche, Bestechung und Rechnungslegungs-/Veröffentlichungsstandards.
  • Pornografie: Wertpapiere von Herstellern von Videos oder Bildern, deren Formate und Inhalte dazu bestimmt sind, sexuelle Erregung zu erzeugen, und die speziell als für Minderjährige nicht zugänglich gekennzeichnet sind, werden als Investition ausgeschlossen.
  • Geächtete Waffen: Wertpapiere von Emittenten, die geächtete Waffen produzieren oder vertreiben, sind als Investition ausgeschlossen. Dies umfasst Emittenten, denen jegliche Beteiligung an umstrittenen Waffen und/oder ihren Schlüsselkomponenten nachweisen lässt – unabhängig von den damit erzielten Einnahmen (da jegliche Beteiligung als illegal betrachtet wird). Die Kategorie schließt die Ausrüstung und/oder den Handel von Antipersonenminen ebenso ein wie biologische Waffen, chemische Waffen, Streumunition, angereichertes Uran, Brandwaffen, Atomwaffen innerhalb und/oder außerhalb des Atomwaffensperrvertrags (NVV) sowie Phosphorbomben.
  • Zivile Schusswaffen: Wertpapiere von Emittenten, die Waffen für den zivilen Gebrauch herstellen, sind als Investition ausgeschlossen.
  • Tabak: Wertpapiere von Emittenten, die Tabak oder Tabakprodukte herstellen, sind als Investition ausgeschlossen.
  • Steuervorschriften: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die Kontroversen im Zusammenhang mit der Anwendung umstrittener und aggressiver Steuerpraktiken (Steuervermeidung, Steueroptimierung oder aggressive Steuerplanung) aufweisen.

Ebenfalls als nicht nachhaltig gelten Wertpapiere von Emittenten, die sich über den definierten Schwellenwert hinaus in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern engagieren:

Fossile Brennstoffe

  • Kohleabbau: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes durch die Förderung und Produktion von Kohle erzielen.
  • Kohleenergie: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Kohle erwirtschaften.
  • Erdölförderung: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes durch die Förderung und Produktion von Erdöl erzielen.
  • Energiegewinnung aus Erdöl: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Erdöl erwirtschaften.
  • Erdgas: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 30 % ihres Umsatzes mit der Förderung und Produktion von Erdgas oder mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Erdgas erzielen.
  • Unkonventionelle Fördermethoden (Fracking, Ölsand): Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 0,1 % ihres Umsatzes mit der Förderung fossiler Brennstoffe (Gewinnung und Verarbeitung von Ölsand) mittels unkonventioneller Methoden (Fracking, Ölsand), mit der Bereitstellung spezifischer Materialien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Ölsand (Services) und mit der Exploration von Ölsand (Exploration) erwirtschaften.

Atomenergie: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit Atomenergie erzielen (Erzeugung von Kernkraft, Abbau und Verarbeitung von Uranerz und/oder die Bereitstellung von Schlüsseldienstleistungen für Kernkraftwerke).

Militär: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung militärischer Ausrüstungen und Dienstleistungen in diesem Bereich erwirtschaften. Dies umfasst Umsätze im Zusammenhang mit Kampfausrüstung und/oder Nichtkampfausrüstung.

Glücksspiel: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit dem Betrieb oder Management von Wettaktivitäten und Glücksspielen (z. B. Kasinos, Rennbahnen, Bingo-Salons, andere Wett-/ Glücksspiel-Einrichtungen) erzielen und/oder mit dem Vertrieb von risikoarmen Glücksspielartikeln (wie Lotteriescheinen), mit der Vermarktung oder Bewerbung von Glücksspielen und Wettaktivitäten, mit der Bereitstellung wesentlicher Schlüsselprodukte und Dienstleistungen für den Glückspielbetrieb, mit Unterstützungs- und Dienstleistungen oder mit der Entwicklung von Plattformen (Hard- und Software) für das Glücksspielgeschäft.

Unternehmen, in die investiert wird, wenden zudem Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

Staaten

Länderanleihen werden ausschließlich mittels Ausschlusskriterien gefiltert, die Verstöße in den folgenden Bereichen aufzeigen:

  • Menschenrechte: Anleihen von Staaten, in denen die grundlegenden Menschenrechte stark eingeschränkt werden, sind als Investition ausgeschlossen. Die Kontroversenbeurteilung erstreckt sich auf folgende Kernmenschenrechte: die Abwesenheit von politischen oder außergerichtlichen Tötungen und Folter, den Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung, die Achtung der Privatsphäre, die Bewegungsfreiheit, die Rede- und Pressefreiheit, die Freiheit, sich friedlich zu versammeln, die Religionsfreiheit sowie das Recht auf Asyl gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951. Die Bewertung erstreckt sich darauf, ob die Gesetzgebung diese Menschenrechte schützt, ob die Regierung und ihre Vertreter diese Menschenrechte wirksam durchsetzen und ob es andere nichtstaatliche Akteure gibt, die diese Menschenrechte stark einschränken.
  • Autoritäres Regime: Anleihen von Staaten, die laut Freedom-House-Index als „nicht frei“ klassifiziert werden, sind als Investition ausgeschlossen. Freedom House bewertet den Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten, wie dem Wahlprozess, dem politischen Pluralismus und der politischen Partizipation, dem Funktionieren der Regierung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit.
  • Biodiversität: Anleihen von Staaten, die die UN-Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben, sind als Investition ausgeschlossen. Die UN-Biodiversitätskonvention ist ein multilateraler internationaler Vertrag mit dem Ziel, nationale Strategien zu entwickeln und die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu fördern.
  • Kinderarbeit: Anleihen von Staaten, in denen Kinderarbeit weit verbreitet ist, sind als Investition ausgeschlossen. Die Kontroversenbeurteilung umfasst Aspekte wie die Frage, ob die Gesetzgebung in einem Land Kinderarbeit verbietet und ob die Regierung dieses Verbot wirksam durchsetzt. Sie analysiert das gesetzliche Mindestarbeitsalter und andere gesetzliche Beschränkungen, z. B. die Ausbeutung von Kindern am Arbeitsplatz.
  • Klimaschutz: Anleihen von Staaten, die das Pariser Klimaschutzabkommen nicht unterzeichnet haben, sind als Investition ausgeschlossen. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dafür soll an erster Stelle durch die Dekarbonisierung unserer Wirtschafts- und Lebensweise der Ausstoß von Treibhausgasemissionen drastisch gesenkt werden.
  • Korruption: Anleihen von Staaten, die im Corruption Perceptions Index von Transparency International einen Korruptionswahrnehmungswert von 40 oder weniger erreichen (bei maximal möglichen 100 Punkten für die geringste Wahrnehmung von Korruption), sind als Investition ausgeschlossen.
  • Atomwaffen: Anleihen von Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben, sind als Investition ausgeschlossen.
  • Diskriminierung: Anleihen von Staaten, in denen die juristische und gesellschaftliche Gleichstellung zum Beispiel von Frauen, Menschen mit Behinderungen, ethnischen oder rassischen Minderheiten und Personen, die sich als “LGBTQI” identifizieren, massiv eingeschränkt ist, sind als Investition ausgeschlossen. Die Beurteilung der Kontroverse umfasst Aspekte wie die Frage, ob die Gesetzgebung die Diskriminierung der zuvor genannten Minderheitengruppen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Zugang zum Gesundheitswesen oder bei der Bereitstellung anderer staatlicher Dienstleistungen verbietet. Sie berücksichtigt die Durchsetzung dieser Gesetze und das Ausmaß der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Diskriminierung. Sie beurteilt auch, ob die Regierung Personen, die der Diskriminierung oder Gewalt gegen solche Minderheitengruppen beschuldigt werden, wirksam strafrechtlich verfolgt.
  • Todesstrafe: Anleihen von Staaten, in denen nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Amnesty International die Todesstrafe nicht (vollständig) abgeschafft ist, sind als Investition ausgeschlossen. Dies umfasst Länder, die die Todesstrafe (auch für gewöhnliche Verbrechen) anwenden, Länder, in denen das Gesetz die Todesstrafe nur für außerordentlich schwere Verbrechen (z. B. Kriegsverbrechen) vorsieht, sowie Länder, in denen die Todesstrafe zwar noch für gewöhnliche Verbrechen gesetzlich vorgesehen ist, aber in denen in den vergangenen zehn Jahren niemand mehr hingerichtet wurde.

Investmentfonds

Investmentfonds werden auf Grundlage der Ergebnisse eines Fonds-Screenings unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ausgewählt; hierbei kommen nur Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung für eine Anlage infrage.

Um die ökologischen und sozialen Vorgaben des Investmentansatzes zu erfüllen, greift das Portfoliomanagement ausschließlich auf die vom ESG-Datenanbieter ISS ESG bereit gestellten Daten zurück. Im Folgenden werden die vom ESG-Datenanbieter genutzten Datenquellen, die zur Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen sowie die Art und Weise der Datenverarbeitung erläutert. Angaben zum Anteil der Daten, die geschätzt werden, finden sich unter „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“.

Ein wesentlicher Teil der verarbeiteten ESG-Daten entfällt auf die öffentliche Unternehmensberichterstattung. Die folgenden Unternehmensmitteilungen werden von ISS ESG systematisch überprüft:

  • Online-Berichterstattung und Unternehmensberichte (Geschäftsberichte, Nachhaltigkeitsberichte, integrierte Berichte)
  • Unternehmensrichtlinien
  • ESG-Offenlegungen des Unternehmens gegenüber nationalen Behörden (z. B. Erklärung zur modernen Sklaverei gemäß Abschnitt 54 des Modern Slavery Act 2015 im Vereinigten Königreich; Plan zur Einhaltung der Menschenrechte gemäß dem französischen Gesetz zur Wachsamkeitspflicht) oder anerkannten Initiativen (z. B. die Science Based Targets Initiative).

Zusätzlich zu den Unternehmensangaben sammelt ISS ESG Informationen aus weiteren ESG-Datenquellen, einschließlich der folgenden:

  • Medienquellen (international, lokal)
  • Soziale Medien
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Regierungsbehörden
  • internationale Organisationen.

Diese weiteren Daten bilden ein Gegengewicht zur Offenlegung durch die Unternehmen und ermöglichen eine zusätzliche Analyse.

ISS ESG stützt sich bei seinen Research-Angeboten im Allgemeinen auf öffentlich verfügbare Informationen und wendet ein stufenweises Aktualisierungsverfahren an, um sicherzustellen, dass die verwendeten Daten, Bewertungen, Scores und Ratings auf dem neuesten Stand sind. Geplante jährliche Aktualisierungen werden durch Ad-hoc-Aktualisierungen ergänzt, die durch wichtige Ereignisse ausgelöst werden, einschließlich, aber nicht ausschließlich, Corporate Actions (z. B. Fusionen, größere Ausgliederungen, Übernahmen) und neue oder sich entwickelnde ESG-Kontroversen.

Darüber hinaus führt das ESG-Research-Team für viele Datensätze einen Dialog mit den Unternehmen, um zusätzliche Details und Bestätigungen zu erhalten. Der Feedback-Prozess mit den Unternehmen findet in regelmäßigen Abständen sowie in besonderen Fällen bei ereignisbezogenen Aktualisierungen statt. Die von den Unternehmen übermittelten Informationen werden geprüft, gegebenenfalls mit dem betreffenden Unternehmen besprochen und gemäß den Bewertungsrichtlinien von ISS ESG bewertet.

Weitere Informationen können auf der Homepage von ISS abgerufen werden: https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/

Daten von Drittanbietern werden mittels Dateianhang durch Metzler Private Banking übernommen. Zur Sicherung der Datenqualität werden alle von Drittanbietern bezogenen Information durch das Portfoliomanagement plausibilisiert. Bei Auffälligkeiten, die sich bspw. bei der monatlichen Aufbereitung ergeben, erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Eine Aussage zum Anteil der Daten, die über alle Datenquellen hinweg geschätzt werden, ist nicht möglich.

Um die ökologischen und sozialen Vorgaben des Investmentansatzes zu erfüllen, verwendet das Portfoliomanagement als Datengrundlage ausschließlich die vom ESG-Datenanbieter ISS ESG bereit gestellten Daten.

Im Folgenden werden daher die Einschränkungen der von ISS ESG angewandten Methoden und erhobenen Daten sowie die von ISS ESG ergriffenen Maßnahmen zur Behebung dieser Einschränkungen beschrieben.

Begrenzte Verfügbarkeit von Daten

Bei der Bewertung der ESG-Performance der erfassten Unternehmen stützt sich ISS ESG auf eine breite Palette von Daten, von denen ein großer Teil direkt von den erfassten Unternehmen stammt. Insgesamt nimmt die Nachhaltigkeitsberichterstattung der erfassten Unternehmen in Bezug auf die Menge, den thematischen Umfang und die Konsistenz der berichteten Daten zu. In einigen Fällen sind die gemeldeten Daten jedoch nur begrenzt verfügbar, und auch wenn Daten verfügbar sind, können diese Schwächen hinsichtlich Konsistenz und Zuverlässigkeit aufweisen. Um diese Einschränkungen abzumildern, nutzt ISS ESG eine Vielzahl von weiteren Datenquellen, darunter Medien, anerkannte internationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen, Regierungsbehörden und internationale Organisationen. Die über ESG-Produkte von ISS bereitgestellten Daten können auch auf geschätzten und/oder modellierten Daten beruhen, wenn keine zuverlässigen gemeldeten Daten vorliegen.

Zeitverzögerung bei Daten und Bewertungsergebnissen

Die Untersuchungen von ISS ESG beruhen in erheblichem Maße auf Selbstauskünften der betroffenen Unternehmen. In der Regel erfolgt die Berichterstattung der betroffenen Unternehmen jährlich für das vorangegangene Geschäftsjahr, was bedeutet, dass die bereitgestellten Informationen eine erhebliche Zeitverzögerung aufweisen. Eine zusätzliche Verzögerung kann sich ergeben zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Informationen von dem betroffenen Unternehmen veröffentlicht werden, und dem Zeitpunkt, an dem diese Daten von ISS ESG gesammelt und verarbeitet werden. Um möglichst aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen, ist ISS ESG bestrebt, seine Aktualisierungen so weit wie möglich auf die Berichtszyklen der Unternehmen abzustimmen. Eine weitere Verzögerung ergibt sich durch das monatliche Controlling durch das Portfoliomanagement.

Begrenzte Abdeckung

Das ESG-Research von ISS deckt ein breites und globales, aber nicht unbegrenztes Universum von Unternehmen ab, das auf der Marktnachfrage basiert. Es können sich daher gewisse Abdeckungslücken ergeben. Um dennoch ein umfassendes Bild zu vermitteln, erweitert ISS ESG regelmäßig seine Researchabdeckung entsprechend der Marktnachfrage.

Darüber hinaus stellt ISS ESG Researchergebnisse nicht nur für erfasste Unternehmen zur Verfügung, sondern ordnet diese Ergebnisse häufig auch verbundenen Emittenten zu (z. B. Tochtergesellschaften und anderen verbundenen Unternehmen). Bei der Zuordnung von Researchergebnissen zu verbundenen Emittenten befolgt ISS ESG strenge Zuordnungsregeln, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse für alle Emittenten, denen sie zugeordnet werden, aussagekräftig sind.

Weitere Informationen können unmittelbar auf der Homepage von ISS abgerufen werden unter: https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/

Um die Nachhaltigkeit der dotierten Investments unabhängig und frei von Interessenkonflikten gewährleisten zu können, arbeitet das Portfoliomanagement eng mit ISS ESG zusammen. Das ESG-Research von ISS ESG ermöglicht es dem Portfoliomanagement, einzelne Titel anhand einer Vielzahl von Informationen zu vergleichen, z.B. in Bezug auf ESG-Kriterien, Transparenz, Fehlverhalten von Unternehmen und Ertragsgenerierung. Die Vergleichbarkeit wird dadurch gewährleistet, dass alle Titel auf der Grundlage klar definierter Bewertungsregeln beurteilt werden, um sicherzustellen, dass vergleichbare Fälle gleich bewertet werden.

Die Auswahl des ESG-Anbieters ISS ESG unterliegt einer sorgfältigen Prüfung und wird in regelmäßigen Abständen neu evaluiert. Sollte ein Nachhaltigkeitsrating oder eine Kontroversenbewertung von ISS ESG Transaktionen im Portfolio auslösen und aus Sicht des Portfoliomanagements einmal nicht nachvollziehbar sein, werden die Hintergründe des Sachverhalts im direkten Austausch mit ISS ESG hinterfragt und geklärt. Stichprobenartig überprüft das Portfoliomanagement zudem die von ISS ESG vorgenommenen Ratings anhand der vom Unternehmen veröffentlichten Informationen.

ISS ESG-Research selbst arbeitet an der kontinuierlichen Verbesserung der Research-Prozesse und hat Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Diese Bemühungen werden von einem speziellen Team für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung geleitet.

Weitere Informationen können unmittelbar auf der Homepage von ISS abgerufen werden unter: https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der Anlagestrategie.

Nachhaltigkeitsportfolio – VK

Das Nachhaltigkeitsportfolio - Kirche von Metzler Private Banking fördert ökologische und soziale Merkmale, indem das Anlagevermögen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen für Investitionen in Unternehmen, in Investmentfonds und in Wertpapiere staatlicher Emittenten aktiv verwaltet wird.

Bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwendet das Portfoliomanagement für Investitionen in Unternehmen ein Best-in-Class-Verfahren sowie einen durch Ausschlusskriterien definierten Negativfilter, mit dem auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „Principal Adverse Impacts“, kurz: PAI) im Sinne der EU-Vorgaben berücksichtigt werden. Investitionen in Investmentfonds werden auf Grundlage der Ergebnisse eines Fonds-Screenings unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ausgewählt; hierbei kommen nur Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung für eine Anlage infrage.

Für Investitionen in Wertpapiere staatlicher Emittenten werden soziale Merkmale mit Hilfe von Ausschlusskriterien berücksichtigt, die u.a. „PAI“-Indikatoren auf Länderebene beinhalten. Die Analyse und Bewertung der ökologischen und sozialen Merkmale von (potenziellen) Investments erfolgt ausschließlich durch den ESG-Datenanbieter ISS ESG. Die Auswahl der angewandten Nachhaltigkeits- und Negativmerkmale orientiert sich an den von der Bank für Kirche und Diakonie e.G. (KD-Bank) formulierten Kriterien sowie am Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Um zu gewährleisten, dass die Titel auch nach Erwerb der Wertpapiere weiterhin die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, erfolgt ein monatliches Controlling. Auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes werden alle Anlagen regelmäßig überprüft. Wenn eine Investition nicht mehr die Nachhaltigkeitskriterien erfüllt (z. B. aufgrund von Kontroversen oder eines Updates des ESG-Ratings), wird der entsprechende Titel innerhalb von vier Wochen verkauft.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung angestrebt.

Das Nachhaltigkeitsportfolio - Kirche von Metzler Private Banking wird im Rahmen eines klar strukturierten ESG-Ansatzes aktiv verwaltet. Das Portfolio berücksichtigt ökologische und soziale Merkmale, in dem er überwiegend in börsennotierte Unternehmen investiert, die hinsichtlich Umwelt (Environment – „E“), Soziales (Social – „S“) sowie guter Unternehmensführung (Governance – „G“) als Vorreiter ihrer Branche gelten und gleichzeitig festgelegte Ausschlusskriterien nicht verletzen. Die Auswahl der angewandten Nachhaltigkeits- und Negativmerkmale orientiert sich an den von der Bank für Kirche und Diakonie e.G. (KD-Bank) formulierten Kriterien sowie am Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwendet das Portfoliomanagement für Investitionen in Unternehmen ein Best-in-Class-Verfahren sowie einen durch Ausschlusskriterien definierten Negativfilter, mit dem auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „Principal Adverse Impacts“, kurz: PAIs) im Sinne der EU-Vorgaben berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Beschäftigung, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung einbezogen werden. Nur diejenigen Titel des Anlageuniversums, die zu den Vorreitern ihrer Branche in puncto Nachhaltigkeit gehören („Best-in-Class“) und gleichzeitig die Ausschlusskriterien aus den folgenden Themengebieten

  • Menschen- und Arbeitsrechte
  • Unternehmerisches Fehlverhalten
  • Geächtete Waffen und Zivile Schusswaffen
  • Pornografie
  • Steuervorschriften

nicht verletzen, kommen als Investition in Frage.

Ebenfalls als nicht nachhaltig gelten Wertpapiere von Emittenten, die sich über den definierten (Umsatz-)Schwellenwert hinaus in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern engagieren:

  • Fossile Brennstoffe
  • Atomenergie
  • Militär.

Länderanleihen werden ausschließlich mittels folgender Ausschlusskriterien gefiltert, die Verstöße in den folgenden Bereichen aufzeigen

  • Autoritäres Regime
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung.

 

Die folgenden PAI werden durch Ausschlusskriterien berücksichtigt:

Indikatoren für nachteilige Umweltauswirkungen

  • Treibhausgasemissionen: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
  • Treibhausgasemissionen: Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
  • Abfall: Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle

Indikatoren für negative soziale Auswirkungen

  • Soziales und Beschäftigung: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
  • Soziales: Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen

Investmentfonds werden auf Grundlage der Ergebnisse eines Fonds-Screenings unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ausgewählt; hierbei kommen nur Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung für eine Anlage infrage.

Das Portfoliomanagement verwaltet das Anlagevermögen aktiv und investiert in Vermögenswerte mit aussichtsreichen Chance-Risiko-Profilen, um mittel- bis längerfristig eine attraktive Rendite zu erzielen. In den Investmentprozess werden systematisch soziale und ökologische Merkmale sowie Grundsätze guter Unternehmensführung einbezogen.

Anlageschwerpunkt sind europäische und US-amerikanische Aktien und Anleihen.

Investitionen in Investmentfonds können bis zu einer Höhe von maximal 25 % des Portfolios vorgenommen werden, um insbesondere sonstige Regionen (außerhalb Europas und den USA) und spezielle Investmentthemen abzubilden.

Das Portfolio hat die Möglichkeit, Währungs- und Aktienmarktrisiken durch den Einsatz von Devisentermingeschäften sowie Aktienfutures und -optionen abzusichern. Beim Einsatz von Derivaten zum Zwecke der Absicherung bestehender Positionen, kann die Einhaltung der ESG-Kriterien nicht gewährleistet werden.

mpb-Offenlegungen-100

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

  • Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Monatlich wird dem Portfoliomanagement eine Liste durch den ESG-Datenanbieter ISS ESG zur Verfügung gestellt aus der hervorgeht, welche Titel des vorgegebenen Anlageuniversums unter Einsatz des oben beschriebenen Nachhaltigkeitsfilters (Best-in-Class-Verfahren und Negativfilter) investierbar sind und welche nicht. Die Auswahl der angewandten Nachhaltigkeits- und Negativmerkmale orientiert sich an den von der Bank für Kirche und Diakonie e.G. (KD-Bank) formulierten Kriterien sowie am Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Beurteilung von ökologischen und sozialen Merkmalen erfolgt ausschließlich durch den ESG-Datenanbieter. Das Portfoliomanagement hat in diesem Zusammenhang keinen Ermessensspielraum. Um zu gewährleisten, dass die Unternehmen/Länder auch nach Erwerb der Wertpapiere weiterhin den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, erfolgt ein monatliches Controlling. Auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes werden alle Anlagen regelmäßig überprüft. Wenn eine Investition nicht mehr die Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllt (z. B. aufgrund von Kontroversen oder eines Updates des ESG-Ratings), wird der entsprechende Titel in der Regel innerhalb von vier Wochen verkauft.

Die Erfüllung der zuvor unter "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts" aufgeführten Merkmale wird während des gesamten Lebenszyklus des Portfolios durch das Portfoliomanagement überwacht, indem die Einhaltung der daraus entwickelten Positivliste sichergestellt wird. Bei Investitionen in Investmentvermögen erfolgt die Prüfung anhand der dazu veröffentlichten Klassifizierung nach Art. 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung.

Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird zunächst im Rahmen eines Best-in-Class-Verfahrens auf Basis der externen ESG-Ratings des ESG-Datenanbieters ISS ESG beurteilt. Alle Unternehmen, die den Best-in-Class-Filter passieren, werden einer weiteren Prüfung anhand von Ausschlusskriterien unterzogen.

1. Best-in-Class-Ansatz

Die soziale und ökologische Ausrichtung eines Unternehmens wird zunächst im Rahmen eines Best-in-Class-Verfahrens unter Berücksichtigung von etwa 100 branchenspezifischen Kriterien durch den ESG-Datenanbieter beurteilt. Darunter fallen auch Aspekte der guten Unternehmensführung. Für jedes Unternehmen werden alle Kriterien einzeln bewertet, gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Letztere wird auf einer Zwölf-Punkte-Skala von D- [schlechteste Note] bis A+ [beste Note] eingestuft. Auf Basis dieser Nachhaltigkeitsratings identifiziert ISS ESG schließlich die Vorreiter innerhalb eines Sektors. Für jeden Sektor wurden individuelle Mindestanforderungen in puncto ökologischer, sozialer und Corporate-Governance-Performance festgelegt und in einem Schwellenwert für das Rating ausgedrückt. Für diese Mindestanforderungen gilt: Je größer die negativen Auswirkungen eines Sektors im Umwelt-, Sozial- und Governancebereich, desto höher sind die Anforderungen an das Nachhaltigkeitsmanagement. Nur diejenigen Unternehmen, die gemäß dem Corporate Rating von ISS ESG den branchenspezifischen Schwellenwert erreichen, erhalten den „Prime“-Status. 

Für eine Investition kommen ausschließlich Titel von Emittenten infrage, die maximal eine Note unter dem „Prime“-Status liegen und nicht gegen die nachfolgend definierten Ausschlusskriterien verstoßen. Unabhängig davon unterliegen die vom Arbeitskreis kirchlicher Investoren kritisch betrachteten Sektoren Aerospace & Defense, Chemicals, Coal & Consumable Fuels, Integrated Oil & Gas, Metals Processing & Production, Mining & Integrated Production, Oil & Gas Equipment/Services, Oil & Gas Exploration & Production, Oil & Gas Refining & Marketing, Oil & Gas Storage & Pipelines, Textiles & Apparel und Tobacco grundsätzlich strengeren Anforderungen. Für Investitionen innerhalb dieser Sektoren sind ausschließlich Titel von Emittenten mit einem „Prime“-Status zulässig.

2. Ausschlusskriterien/Negativmerkmale

Emittenten, die im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes eine ausreichend gute Bewertung erreicht haben, werden zusätzlich anhand von Negativmerkmalen einem strikten Ausschlussverfahren unterzogen. In die Analyse einbezogen werden die Unternehmen selbst, ihre Wertschöpfungskette und/oder ihre Finanziers hinsichtlich einzelner oder mehrerer Negativmerkmale. Die Auswahl der angewandten Nachhaltigkeits- und Negativmerkmale orientiert sich an den von der Bank für Kirche und Diakonie e.G. (KD-Bank) formulierten Kriterien sowie am Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Im Falle von neuen regulatorischen Erfordernissen, einer Weiterentwicklung hinsichtlich der Auswahl und/oder Definition von Merkmalen oder bei Veränderungen von Branchenstandards können die Ausschlusskriterien angepasst werden. Mit Hilfe der Ausschlusskriterien stellt das Portfoliomanagement zudem die Berücksichtigung der PAI sicher.

Ausschlusskriterien finden Anwendung:

Unternehmen

  • Menschenrechte: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten und/oder die durch ihr Verhalten direkt oder mittelbar, nachweislich oder mutmaßlich wesentliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte [ausschließlich der separat erfassten Arbeiterrechte (vgl. Arbeitsrechtskontroversen)] verursachen oder verstärken. Das Ausschlusskriterium bezieht sich auf das Unternehmen, seine Wertschöpfungskette und die Finanziers.
  • Arbeitsrechte: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten und/oder deren Verhalten direkt oder mittelbar, nachweislich oder mutmaßlich wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verursacht oder verstärkt. Darüber hinaus sind Wertpapiere von Emittenten als Investition ausgeschlossen, die den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedeten grundlegenden Prinzipien und Rechten der Arbeit zuwiderhandeln (Kernarbeitsnormen, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung). Das Ausschlusskriterium bezieht sich auf das Unternehmen und seine Wertschöpfungskette.
  • Unternehmerisches Fehlverhalten: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die in ihrem Einflussbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards für ein faires Wirtschaftsverhalten nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachten und/oder die durch ihr Verhalten direkt oder mittelbar, nachweislich oder mutmaßlich wesentliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Schäden verursachen oder verstärken. Dies umfasst die Themen Geldwäsche, Bestechung und Rechnungslegungs-/Veröffentlichungsstandards.
  • Pornografie: Wertpapiere von Herstellern von Videos oder Bildern, deren Formate und Inhalte dazu bestimmt sind, sexuelle Erregung zu erzeugen, und die speziell als für Minderjährige nicht zugänglich gekennzeichnet sind, werden als Investition ausgeschlossen.
  • Geächtete Waffen: Wertpapiere von Emittenten, die geächtete Waffen produzieren oder vertreiben, sind als Investition ausgeschlossen. Dies umfasst Emittenten, denen jegliche Beteiligung an umstrittenen Waffen und/oder ihren Schlüsselkomponenten nachweisen lässt – unabhängig von den damit erzielten Einnahmen (da jegliche Beteiligung als illegal betrachtet wird). Die Kategorie schließt die Ausrüstung und/oder den Handel von Antipersonenminen ebenso ein wie biologische Waffen, chemische Waffen, Streumunition, angereichertes Uran, Brandwaffen, Atomwaffen innerhalb und/oder außerhalb des Atomwaffensperrvertrags (NVV) sowie Phosphorbomben.
  • Zivile Schusswaffen: Wertpapiere von Emittenten, die Waffen für den zivilen Gebrauch herstellen, sind als Investition ausgeschlossen.
  • Steuervorschriften: Als Investition ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die Kontroversen im Zusammenhang mit der Anwendung umstrittener und aggressiver Steuerpraktiken (Steuervermeidung, Steueroptimierung oder aggressive Steuerplanung) aufweisen.

Ebenfalls als nicht nachhaltig gelten Wertpapiere von Emittenten, die sich über den definierten Schwellenwert hinaus in den folgenden kontroversen Geschäftsfeldern engagieren:

Fossile Brennstoffe

  • Kohleabbau: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes durch Kohleabbau erzielen und/oder deren Anteil an der globalen Kohleförderung 1 % überschreitet.
  • Kohleenergie: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Kohle erwirtschaften.
  • Erdölförderung: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes durch die Förderung und Produktion von Erdöl erzielen.
  • Energiegewinnung aus Erdöl: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Erdöl erwirtschaften.
  • Erdgas: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 30 % ihres Umsatzes mit der Förderung und Produktion von Erdgas oder mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Erdgas erzielen.
  • Unkonventionelle Fördermethoden (Fracking, Ölsand): Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 0,1 % ihres Umsatzes mit der Förderung fossiler Brennstoffe (Gewinnung und Verarbeitung von Ölsand) mittels unkonventioneller Methoden (Fracking, Ölsand), mit der Bereitstellung spezifischer Materialien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Ölsand (Services) und mit der Exploration von Ölsand (Exploration) erwirtschaften.

Atomenergie: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit Atomenergie erzielen (Erzeugung von Kernkraft, Abbau und Verarbeitung von Uranerz und/oder die Bereitstellung von Schlüsseldienstleistungen für Kernkraftwerke).

Militär: Als nicht nachhaltig gelten Unternehmen, die mehr als 1 % ihres Umsatzes mit der Herstellung militärischer Ausrüstungen und Dienstleistungen für Kampfzwecke erwirtschaften. Für die Erzielung von Umsätzen im Zusammenhang mit Nichtkampfausrüstung gilt eine Umsatzschwelle von größer-gleich 10 %.

Unternehmen, in die investiert wird, wenden zudem Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

Staaten

Länderanleihen werden ausschließlich mittels Ausschlusskriterien gefiltert, die Verstöße in den folgenden Bereichen aufzeigen:

  • Autoritäres Regime: Anleihen von Staaten, die laut Freedom-House-Index als „nicht frei“ klassifiziert werden, sind als Investition ausgeschlossen. Freedom House bewertet den Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten, wie dem Wahlprozess, dem politischen Pluralismus und der politischen Partizipation, dem Funktionieren der Regierung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit.
  • Kinderarbeit: Anleihen von Staaten, in denen Kinderarbeit weit verbreitet ist, sind als Investition ausgeschlossen. Die Kontroversenbeurteilung umfasst Aspekte wie die Frage, ob die Gesetzgebung in einem Land Kinderarbeit verbietet und ob die Regierung dieses Verbot wirksam durchsetzt. Sie analysiert das gesetzliche Mindestarbeitsalter und andere gesetzliche Beschränkungen, z.B. die Ausbeutung von Kindern am Arbeitsplatz.
  • Diskriminierung: Anleihen von Staaten, in denen die juristische und gesellschaftliche Gleichstellung zum Beispiel von Frauen, Menschen mit Behinderungen, ethnischen oder rassischen Minderheiten und Personen, die sich als “LGBTQI” identifizieren, massiv eingeschränkt ist, sind als Investition ausgeschlossen. Die Beurteilung der Kontroverse umfasst Aspekte wie die Frage, ob die Gesetzgebung die Diskriminierung der zuvor genannten Minderheitengruppen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Zugang zum Gesundheitswesen oder bei der Bereitstellung anderer staatlicher Dienstleistungen verbietet. Sie berücksichtigt die Durchsetzung dieser Gesetze und das Ausmaß der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Diskriminierung. Sie beurteilt auch, ob die Regierung Personen, die der Diskriminierung oder Gewalt gegen solche Minderheitengruppen beschuldigt werden, wirksam strafrechtlich verfolgt.

Investmentfonds

Investmentfonds werden auf Grundlage der Ergebnisse eines Fonds-Screenings unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ausgewählt; hierbei kommen nur Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung für eine Anlage infrage.

Um die ökologischen und sozialen Vorgaben des Investmentansatzes zu erfüllen, greift das Portfoliomanagement ausschließlich auf die vom ESG-Datenanbieter ISS ESG bereit gestellten Daten zurück. Im Folgenden werden die vom ESG-Datenanbieter genutzten Datenquellen, die zur Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen sowie die Art und Weise der Datenverarbeitung erläutert. Angaben zum Anteil der Daten, die geschätzt werden, finden sich unter „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“.

Ein wesentlicher Teil der verarbeiteten ESG-Daten entfällt auf die öffentliche Unternehmensberichterstattung. Die folgenden Unternehmensmitteilungen werden von ISS ESG systematisch überprüft:

  • Online-Berichterstattung und Unternehmensberichte (Geschäftsberichte, Nachhaltigkeitsberichte, integrierte Berichte)
  • Unternehmensrichtlinien
  • ESG-Offenlegungen des Unternehmens gegenüber nationalen Behörden (z. B. Erklärung zur modernen Sklaverei gemäß Abschnitt 54 des Modern Slavery Act 2015 im Vereinigten Königreich; Plan zur Einhaltung der Menschenrechte gemäß dem französischen Gesetz zur Wachsamkeitspflicht) oder anerkannten Initiativen (z. B. die Science Based Targets Initiative).

Zusätzlich zu den Unternehmensangaben sammelt ISS ESG Informationen aus weiteren ESG-Datenquellen, einschließlich der folgenden:

  • Medienquellen (international, lokal)
  • Soziale Medien
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Regierungsbehörden
  • internationale Organisationen.

Diese weiteren Daten bilden ein Gegengewicht zur Offenlegung durch die Unternehmen und ermöglichen eine zusätzliche Analyse.

ISS ESG stützt sich bei seinen Research-Angeboten im Allgemeinen auf öffentlich verfügbare Informationen und wendet ein stufenweises Aktualisierungsverfahren an, um sicherzustellen, dass die verwendeten Daten, Bewertungen, Scores und Ratings auf dem neuesten Stand sind. Geplante jährliche Aktualisierungen werden durch Ad-hoc-Aktualisierungen ergänzt, die durch wichtige Ereignisse ausgelöst werden, einschließlich, aber nicht ausschließlich, Corporate Actions (z. B. Fusionen, größere Ausgliederungen, Übernahmen) und neue oder sich entwickelnde ESG-Kontroversen.

Darüber hinaus führt das ESG-Research-Team für viele Datensätze einen Dialog mit den Unternehmen, um zusätzliche Details und Bestätigungen zu erhalten. Der Feedback-Prozess mit den Unternehmen findet in regelmäßigen Abständen sowie in besonderen Fällen bei ereignisbezogenen Aktualisierungen statt. Die von den Unternehmen übermittelten Informationen werden geprüft, gegebenenfalls mit dem betreffenden Unternehmen besprochen und gemäß den Bewertungsrichtlinien von ISS ESG bewertet.

Weitere Informationen können auf der Homepage von ISS abgerufen werden: https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/

Daten von Drittanbietern werden mittels Dateianhang durch Metzler Private Banking übernommen. Zur Sicherung der Datenqualität werden alle von Drittanbietern bezogenen Information durch das Portfoliomanagement plausibilisiert. Bei Auffälligkeiten, die sich bspw. bei der monatlichen Aufbereitung ergeben, erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Eine Aussage zum Anteil der Daten, die über alle Datenquellen hinweg geschätzt werden, ist nicht möglich.

Um die ökologischen und sozialen Vorgaben des Investmentansatzes zu erfüllen, verwendet das Portfoliomanagement als Datengrundlage ausschließlich die vom ESG-Datenanbieter ISS ESG bereit gestellten Daten.

Im Folgenden werden daher die Einschränkungen der von ISS ESG angewandten Methoden und erhobenen Daten sowie die von ISS ESG ergriffenen Maßnahmen zur Behebung dieser Einschränkungen beschrieben.

Begrenzte Verfügbarkeit von Daten

Bei der Bewertung der ESG-Performance der erfassten Unternehmen stützt sich ISS ESG auf eine breite Palette von Daten, von denen ein großer Teil direkt von den erfassten Unternehmen stammt. Insgesamt nimmt die Nachhaltigkeitsberichterstattung der erfassten Unternehmen in Bezug auf die Menge, den thematischen Umfang und die Konsistenz der berichteten Daten zu. In einigen Fällen sind die gemeldeten Daten jedoch nur begrenzt verfügbar, und auch wenn Daten verfügbar sind, können diese Schwächen hinsichtlich Konsistenz und Zuverlässigkeit aufweisen. Um diese Einschränkungen abzumildern, nutzt ISS ESG eine Vielzahl von weiteren Datenquellen, darunter Medien, anerkannte internationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen, Regierungsbehörden und internationale Organisationen. Die über ESG-Produkte von ISS bereitgestellten Daten können auch auf geschätzten und/oder modellierten Daten beruhen, wenn keine zuverlässigen gemeldeten Daten vorliegen.

Zeitverzögerung bei Daten und Bewertungsergebnissen

Die Untersuchungen von ISS ESG beruhen in erheblichem Maße auf Selbstauskünften der betroffenen Unternehmen. In der Regel erfolgt die Berichterstattung der betroffenen Unternehmen jährlich für das vorangegangene Geschäftsjahr, was bedeutet, dass die bereitgestellten Informationen eine erhebliche Zeitverzögerung aufweisen. Eine zusätzliche Verzögerung kann sich ergeben zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Informationen von dem betroffenen Unternehmen veröffentlicht werden, und dem Zeitpunkt, an dem diese Daten von ISS ESG gesammelt und verarbeitet werden. Um möglichst aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen, ist ISS ESG bestrebt, seine Aktualisierungen so weit wie möglich auf die Berichtszyklen der Unternehmen abzustimmen. Eine weitere Verzögerung ergibt sich durch das monatliche Controlling durch das Portfoliomanagement.

Begrenzte Abdeckung

Das ESG-Research von ISS deckt ein breites und globales, aber nicht unbegrenztes Universum von Unternehmen ab, das auf der Marktnachfrage basiert. Es können sich daher gewisse Abdeckungslücken ergeben. Um dennoch ein umfassendes Bild zu vermitteln, erweitert ISS ESG regelmäßig seine Researchabdeckung entsprechend der Marktnachfrage.

Darüber hinaus stellt ISS ESG Researchergebnisse nicht nur für erfasste Unternehmen zur Verfügung, sondern ordnet diese Ergebnisse häufig auch verbundenen Emittenten zu (z. B. Tochtergesellschaften und anderen verbundenen Unternehmen). Bei der Zuordnung von Researchergebnissen zu verbundenen Emittenten befolgt ISS ESG strenge Zuordnungsregeln, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse für alle Emittenten, denen sie zugeordnet werden, aussagekräftig sind.

Weitere Informationen können unmittelbar auf der Homepage von ISS abgerufen werden unter: https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/

Um die Nachhaltigkeit der dotierten Investments unabhängig und frei von Interessenkonflikten gewährleisten zu können, arbeitet das Portfoliomanagement eng mit ISS ESG zusammen. Das ESG-Research von ISS ESG ermöglicht es dem Portfoliomanagement, einzelne Titel anhand einer Vielzahl von Informationen zu vergleichen, z.B. in Bezug auf ESG-Kriterien, Transparenz, Fehlverhalten von Unternehmen und Ertragsgenerierung. Die Vergleichbarkeit wird dadurch gewährleistet, dass alle Titel auf der Grundlage klar definierter Bewertungsregeln beurteilt werden, um sicherzustellen, dass vergleichbare Fälle gleich bewertet werden.

Die Auswahl des ESG-Anbieters ISS ESG unterliegt einer sorgfältigen Prüfung und wird in regelmäßigen Abständen neu evaluiert. Sollte ein Nachhaltigkeitsrating oder eine Kontroversenbewertung von ISS ESG Transaktionen im Portfolio auslösen und aus Sicht des Portfoliomanagements einmal nicht nachvollziehbar sein, werden die Hintergründe des Sachverhalts im direkten Austausch mit ISS ESG hinterfragt und geklärt. Stichprobenartig überprüft das Portfoliomanagement zudem die von ISS ESG vorgenommenen Ratings anhand der vom Unternehmen veröffentlichten Informationen.

ISS ESG-Research selbst arbeitet an der kontinuierlichen Verbesserung der Research-Prozesse und hat Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Diese Bemühungen werden von einem speziellen Team für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung geleitet.

Weitere Informationen können unmittelbar auf der Homepage von ISS abgerufen werden unter: https://www.issgovernance.com/esg/methodology-information/

Eine Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der Anlagestrategie.