Regulierung pragmatisch umsetzen

Geleitet von dem Ziel klimaneutral zu werden, hat die Europäische Union eine Vielzahl an Gesetzesinitiativen verabschiedet. Einige wirkten sich in den letzten Jahren insbesondere auf die Finanzbranche aus – wie die Offenlegungsverordnung, die Anpassung des MiFID-Zielmarktes, der Taxonomieverordnung und der verbindlichen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Klassifizierung der Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung
Insbesondere durch die Offenlegungsverordnung ergeben sich auf Fondsebene umfangreiche Berichtspflichten. So müssen nun alle Fondsstrategien – ungeachtet ihrer Anlagestrategie – Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise auch, mögliche Verlustrisiken zu bewerten, die sich durch das häufigere Auftreten von Extremwettereignissen wie Dürren oder Überschwemmungen ergeben.
Fördert oder bewirbt ein Fonds zusätzlich ökologische oder soziale Merkmale, muss in einem einheitlichen Format ausführlich berichtet werden, welche Merkmale gefördert und anhand welcher Indikatoren die Zielerreichung gemessen wird. Am Ende einer Berichtsperiode ist abschließend darüber zu informieren, inwieweit die Ziele auch erreicht worden sind.
Hierbei unterliegen die Merkmale selbst keinen regulatorischen Vorgaben und können frei definiert werden. Im Fokus der Regulierung steht vor allem die transparente Berichtserstattung. Ein sehr wichtiger Sachverhalt, da häufig die Einstufung von ökologisch oder sozial fördernden Fonds im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungsverordnung als Qualitätssiegel verstanden wird.
Zumindest in Deutschland hat sich die Finanzbranche auf ein Minimum an Ausschlüssen verständigt, sofern die Fonds Anlegern angeboten werden, die eine Nachhaltigkeitspräferenz haben.
Fonds, die bereits ökologische oder soziale Merkmale fördern, können zusätzlich auch nachhaltige Investitionen anstreben und beispielsweise einen Mindestanteil nachhaltiger Investments verbindlich festlegen. Zu nachhaltigen Investitionen zählen
- Investitionen in Unternehmen mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, die sich anteilig berücksichtigen lassen; oder
- Investitionen, die gemäß den Vorgaben der Offenlegungsverordnung als nachhaltig eingestuft werden.
Die Einstufung kann methodisch vom Finanzdienstleister selbst vorgenommen werden. Lassen sich alle Investitionen als nachhaltig einstufen, handelt es sich um einen Fonds mit nachhaltigem Investitionsziel: den sogenannten Artikel-9-Fonds.
Nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung
Metzler Asset Management GmbH definiert nachhaltige Investitionen anhand von drei Merkmalen
- Unternehmen verpflichten glaubhaft, sich klimaneutral auszurichten
- Unternehmen leisten einen deutlich positiven Beitrag zu den Sustainable Development Goals
- Unternehmen nehmen in puncto Gleichstellung und Humankapital durch Förderung von mehr Vielfalt in der Belegschaft eine Vorreiterrolle ein.

Regulierung ist stets mit einem hohen Aufwand verbunden. Zudem verursacht sie hohe Kosten und bindet eine Vielzahl von Ressourcen. Daher ist es sehr wichtig, die gesetzlichen Vorhaben bestmöglich, zielgerichtet und auch pragmatisch umzusetzen.
Wir bei Metzler Asset Management GmbH haben in den vergangenen Jahren die positive Erfahrung gemacht, dass sich die ESG-Regulierung effizient in die bestehenden ESG-Strategien einbinden lassen. Das ermöglicht uns, eine Vielzahl der Investmentstrategien nachhaltig zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen für das Finanzprodukt bestmöglich umzusetzen.
Über Ausschlusskriterien lassen sich zum Beispiel die Wesentlichen Anforderung der Offenlegungsverordnung, Nachhaltigkeitsrisiken sowie branchen- oder labelspezifische Mindeststandards berücksichtigen.
Mit Positivkriterien ist die Beimischung von nachhaltigen Investitionen oder die Einführung von Mindestanteilen möglich. Sind als Teil der Strategie zudem Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs) zu berücksichtigen, bieten sich beide Ansätze an.
Bei den PAIs handelt es sich um ein Indikatorenset der Offenlegungsverordnung, über das nach Einschätzung der Metzler Asset Management zukünftig verbindlich für alle europäischen Unternehmen zu berichten ist.
Beide Ansätze können vorgelagert zum eigentlich Investmentprozess implementiert werden, sodass sich der Fondsmanager durch die Anpassung des Anlageuniversums nur indirekt mit den ESG-Kriterien auseinandersetzen muss.
Nach unserer Auffassung lassen sich damit zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen, jedoch denken wir, dass es nicht möglich ist, ökologische oder soziale Merkmale tatsächlich zu fördern. Aus dem Grund berücksichtigen wir zusätzlich einen ganzheitlichen Ansatz zur ESG-Integration und profitieren von der ESG-Expertise unserer Fondsmanager, die neben den klassischen Finanzkennzahlen auch die berichteten ESG-Information als wesentliche Quelle für ihre Anlageentscheidung heranziehen.
Zudem nutzen wir den Unternehmensdialog, das sogenannte Engagement. Hierfür arbeiten wir mit Columbia Threadneedle Investments zusammen. Gemeinsam thematisieren wir in Gesprächen mit den Unternehmen geschäftsrelevante ESG-Herausforderungen. Ziel ist es, Verbesserungen in den Unternehmen zu erwirken oder zu beschleunigen.
So lassen sich die gesetzlichen Vorgaben – auch die neuen Anforderungen der Regulierung – bestmöglich und vollumfänglich umsetzen und als Teil der ESG-Strategie berücksichtigen.
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