Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch oder rechtlich notwendig. Andere helfen uns, unser Onlineangebot stetig für Sie zu verbessern oder den Seitenbesuch für Sie komfortabler zu gestalten, indem Ihre Einstellungen gespeichert werden. Sie können Ihre Auswahl der akzeptierten Cookies individuell treffen und die Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen erhalten Sie unter Details.

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite technisch oder rechtlich notwendig.
*Sie können daher nicht abgewählt werden.

Um unsere Webseite für Sie weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen.

Diese Cookies sollen Ihnen die Bedienung der Seite erleichtern. So können Sie beispielsweise Ihre Einstellungen 30 Tage lang speichern lassen.

Gastbeitrag DEVISENWOCHE - Börsen-Zeitung Nr. 116 - 21.6.2022 - Eugen Keller

Sichere Häfen in Zeiten der Panik

Die zwischenzeitliche Stimmungsaufhellung an den Finanzmärkten war für viele Marktteilnehmer angesichts der Vielzahl der Belastungsfaktoren überraschend. Letztlich brachten dann die berichteten Steigerungen der US-Verbraucherpreise, die mit 8,6 % nach 8,3 % über den Erwartungen lagen, den Stein ins Rollen bzw. die positive Stimmung zu Fall.

Normalerweise können Währungen profitieren, die als Zufluchtsort in Zeiten der Unsicherheit gelten, wie der Dollar, der Yen und der Franken. Aktuell wird jedoch nur der Dollar diesem Nimbus gerecht. Die Eigenschaft, ein sicherer Hafen zu sein, beruht letzten Endes nicht auf überragenden Fundamentaldaten. Kommt es zu globalen Schocks, die auch auf die internationale Geldpolitik durchschlagen, dann können sich die Valuten am besten behaupten, die zu den Niedrigzinswährungen gehören und bei denen normalerweise entsprechend seltener negative Zinsüberraschungen drohen als in anderen Währungsräumen. Dazu zählen insbesondere der japanische Yen, aber auch der Schweizer Franken. Im Gegensatz dazu schwanken die Zinsen bei den Emerging-Markets-Währungen deutlich stärker, was mit volatileren Bewegungen am Devisenmarkt einhergeht.

Interessanterweise fiel die jüngste Dollar-Stärke mit einer kräftigen Erholung der Rohstoffpreise und mithin einem starken Anstieg der Inflation und massiv steigenden Zinsen/Renditen zusammen. Prominentester Falke war bis vor kurzem noch Fed-Gouverneur James Bullard, der für deutliche Zinserhöhungen plädierte, konkret für einen Zinssatz von 3,5 % zum Jahresende: Der US-Wirtschaft würde dies nicht viel ausmachen, und die Arbeitslosenquote würde dennoch wohl auf weniger als 3 % sinken.

Wie das Fedwatch-Tool der US-Terminbörse CME zeigt, preisen die amerikanischen Zinsfutures inzwischen mit der höchsten Wahrscheinlichkeit genau diesen Leitzins zum Jahresende ein. Dies entspricht nach den bereits erfolgten Anhebungen der Fed Funds Target Rate auf 1,50 bis 1,75 % weiteren Zinsschritten um insgesamt 175 Basispunkte auf den noch in diesem Jahr anstehenden vier FOMC-Meetings. Zwar erwarten die Marktteilnehmer weiterhin einen aggressiven Zinserhöhungszyklus der US-Notenbank, da der zuletzt zunehmende und sich ausweitende Inflationsdruck Sorgen bereitet und andererseits die Konjunktur noch immer auf ein kleines Wachstum hindeutet. Vor diesem Hintergrund gilt nun auch ein großer Zinsschritt von 50 bis 75 Basispunkten auf der Sitzung am 27. Juli als gesetzt. Allerdings scheint uns der eingepreiste Zinserhöhungspfad angesichts der vielfältigen Belastungen und der Dynamik des Renditeanstiegs doch als zu ambitioniert.

Während der Greenback im Jahresverlauf die beste Performance der G10-Währungen aufweist, sind die Verluste des japanischen Yen schon exorbitant zu nennen. Auch gegenüber dem nicht gerade starken Euro hat die japanische Valuta seit Jahresbeginn bereits 6 % an Wert eingebüßt. Dies ist die Quittung dafür, dass sich die Bank of Japan (BoJ) konsequent der Zinswende verweigert und ihre ultraexpansive Geldpolitik beibehält.

Für Japans Wirtschaft gerät der Kurs der BoJ immer mehr zum Problem. Einerseits zieht nun auch die Inflation deutlich an, andererseits belasten die steigenden Import- und Erzeugerpreise, die kaum an die Endverbraucher weitergegeben werden können, die Unternehmen. Bei sinkenden Gewinnmargen ist aber der Spielraum für Lohnerhöhungen eher gering, und die Sorge über eine gefährliche Lohn-/Preis-Spirale, die eine starke Inflationsdynamik hervorruft, ist eher unbegründet.

Wie nicht anders zu erwarten, hielt die BoJ an ihrer massiven Stimulierung fest. Die Zentralbank kündigte an, dass sie jeden Werktag unbegrenzte Mengen zehnjähriger japanischer Staatsanleihen (JGB) zu einem Zinssatz von 0,25 % ankaufen werde. Die Währungshüter wiederholten damit ihre im April gemachte Ankündigung zu Marktoperationen.

Paukenschlag der SNB

Auch der Schweizer Franken taugte bis Mitte vergangener Woche kaum als sicherer Hafen, bis die SNB mit einem Paukenschlag überraschte: Erstmals seit 2007 hob die Notenbank ihren Leitzins an - um einen halben Prozentpunkt. Der 50-Basispunkte-Zinsschritt der SNB kam nicht nur völlig unerwartet, sondern wurde auch von der Ankündigung begleitet, bei einer möglichen Franken-Schwäche FX-Reserven zu verkaufen. Damit bleiben Devisenmarkt-Interventionen ein Mittel der SNB-Geldpolitik. Wir erinnern uns noch an den 15. Januar 2015, als die SNB angesichts der exzessiven CHF-Stärke massiv intervenierte. Aber ein Blick in die Historie zeigt, dass das Thema nie vom Tisch war. Ganz im Gegenteil: Im ersten Halbjahr 2020 griff die SNB im Volumen von 90 Mrd. sfr ein, und damit stärker als im Gesamtjahr 2015 mit 86,1 Mrd. sfr.

Der Druck auf das SNB-Direktorium, sich der steigenden Inflation in der Schweiz entgegenzustemmen und nach mehr als sieben Jahren Negativzinsen einen Kurswechsel vorzunehmen, hatte zuletzt zugenommen. Zwar ist die Teuerung mit 2,9 % im Vergleich zu 8,6 % in den USA und 8,1 % in der Euro-Zone weiterhin moderat. Die Verbraucherpreise stiegen damit allerdings so stark wie seit fast 14 Jahren nicht mehr - und sie ziehen seit mehreren Monaten stärker an als von der Notenbank angepeilt.

Fazit

Während der Dollar und nach der Zinswende auch der Schweizer Franken ihrem Ruf als sicherer Hafen gerecht werden, hat der Yen diesen Nimbus verspielt.

Börsen-Zeitung,  21.06.2022, Autor Eugen Keller, Nummer 116, Seite 13, 754 Wörter

 

Eugen Keller
Eugen Keller

Head of FI/FX Research , Metzler Capital Markets

Eugen Keller kam 2000 zu Metzler. Er leitet seit 2000 den Bereich FI/FX Research im Kerngeschäftsfeld Metzler Capital Markets und ist verantwortlich für die Entwicklung neuer Produkte. Vor seiner Tätigkeit bei Metzler war Herr Keller bei Dresdner Kleinwort Benson in Frankfurt am Main tätig: Von 1998 bis 2000 als stellvertretender Leiter der Abteilung Währungsstrategie und von 1996 bis 1998 als Floor-Analyst im Bereich Fixed Income. Davor arbeitete Herr Keller unter anderem als Fixed-Income-Stratege bei der Banque Indosuez in Frankfurt am Main und Paris und als Aktienanalyst beim Bankhaus Marcard Stein & Co in Frankfurt am Main. Er begann seine Karriere bei der Nassauischen Sparkasse in Wiesbaden, wo er als Leiter Research/Grundsatzfragen beschäftigt war. Herr Keller studierte Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Frankfurt am Main mit den Schwerpunkten Finanzierung und Wirtschaftspolitik.

Weitere Beiträge

Diese  elektronische Mitteilung, einschließlich etwaiger Anhänge (zusammen, „Mitteilung“) ist eine Werbemitteilung der B. Metzler seel. Sohn & Co. AG („Metzler“).

Diese Mitteilung ist vertraulich und ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Bitte informieren Sie uns umgehend und löschen Sie diese Mitteilung, sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind. Diese Mitteilung wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Metzler weder ganz noch teilweise vervielfältigt, weiterverteilt, an Dritte weiterggeeben oder anderweitig veröffentlicht werden. Diese Mitteilung ist nicht für die Verteilung an oder die Nutzung durch eine natürlich oder juristische Person in einer Jurisdiktion oder in einem Land bestimmt, in dem eine solche Verteilung oder Nutzung gegen die örtlichen Gesetze oder Vorschriften verstoßen würde. Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden. Sie sind daher nicht für Privatkunden geeignet.

Diese Mitteilung beruht auf allgemein zugänglichen Informationen, die Metzler grundsätzlich als zuverlässig einschätzt. Metzler hat diese Informationen jedoch nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und gibt hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen ab. Etwaige unrichtige oder unvollständige Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen begründen keine Haftung von Metzler, ihrer Anteilseigener sowie Angestellten für Schäden und sonstige Nachteile jedweder Art, die aus der Verteilung oder Verwendung dieser Mitteilung entstehen oder damit im Zusammenhang stehen.  

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren, sonstigen Finanzinstrumenten oder anderen Anlageinstrumenten dar. Diese Mitteilung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen nach § 85 WpHG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (MMVO), auf die Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 zur Ergänzung der MMVO Anwendung finden. Diese Mitteilung ist auch nicht auf die speziellen Anlageziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Metzler wird mit der Erstellung und Zurverfügungstellung dieser Mitteilung nicht als Anlageberater oder Portfolioverwalter tätig. Die Empfänger sollten ihre eigenständigen Anlageentscheidungen auf der Grundlage unabhängiger Verfahren und Analysen, unter Heranziehung von Verkaufs- oder sonstigen Prospekten, Informationsmemoranden und anderen Anlegerinformationen sowie wenn nötig mithilfe eines unabhängigen Finanzberaters gemäß ihrer spezifischen Finanzsituation und ihren Anlagezielen treffen. Die Empfänger müssen bedenken, dass Performancedaten der Vergangenheit nicht als Indikation für die zukünftige Performance angesehen werden können und daher nicht als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Finanzinstrumente herangezogen werden sollten.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen geben die unabhängige Meinung des Verfassers über die in dieser Mitteilung behandelten Finanzinstrumente oder Emittenten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder und decken sich nicht notwendigerweise mit der Meinung von Metzler (einschließlich etwaiger von Metzler erstellter Researchpublikationen zu den in dieser Mitteilung behandelten Finanzinstrumenten oder Emittenten), des Emittenten oder Dritter. Sie können sich aufgrund künftiger Ereignisse und Entwicklungen verändern. Metzler ist nicht verpflichtet, diese Mitteilung abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Soweit diese Mitteilung Modellrechnungen enthält, handelt es sich um beispielhafte Berechnungen möglicher Entwicklungen, die auf verschiedenen Annahmen (zum Beispiel Ertrags- und Volatilitätsannahmen) beruhen. Die tatsächliche Entwicklung kann höher oder niedriger ausfallen – je nach Marktentwicklung und dem Eintreffen der den Modellrechnungen zugrundeliegenden Annahmen. Daher kann die tatsächliche Entwicklung nicht gewährleistet, garantiert oder zugesichert werden.

Die Empfänger sollten davon ausgehen, dass (a) Metzler berechtigt ist, Investmentbanking-, Wertpapier- oder sonstige Geschäfte von oder mit den Unternehmen, die Gegenstand von Researchpublikationen sind, zu akquirieren, und dass (b) Analysten, die an der Erstellung einer Researchpublikation beteiligt waren, im Rahmen des Aufsichtsrechts grundsätzlich mittelbar am Zustandekommen eines solchen Geschäfts beteiligt sein können.

Metzler sowie deren Mitarbeiter könnten möglicherweise Positionen in Wertpapieren der analysierten Unternehmen oder anderen Investitionsobjekten halten oder Geschäfte mit diesen Wertpapieren oder Investitionsobjekten tätigen (siehe auch die auf unserer Website hinterlegten Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten, denen Metzler und seine verbundenen Unternehmen unterliegen).

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, auch in elektronischen Medien, verbleiben bei Metzler.

Metzler kann nicht uneingeschränkt garantieren, dass alle (gesendeten oder empfangenen) elektronischen Mitteilungen von Metzler sicher, fehlerfrei, nicht beschädigt, vollständig oder virenfrei sind und/oder dass diese nicht verloren gehen, falsch zugestellt, zerstört, verzögert oder von anderen abgefangen/entschlüsselt werden. Daher übernimmt Metzler, soweit nach anzuwendendem Recht zulässig, keinerlei Haftung für elektronische Mitteilungen (und deren Inhalt), wenn diese beschädigt, verloren, zerstört, verspätet, unvollständig, falsch zugestellt, abgefangen, entschlüsselt oder auf andere Weise von anderen in missbräuchlicher Weise verändert worden sind.

Soweit Metzler Hyperlinks zu Internetseiten von Dritten angibt, bedeutet dies nicht, dass Metzler Daten auf den verlinkten Seiten oder Daten, auf welche von diesen Seiten aus weiter zugegriffen werden kann, bestätigt, empfiehlt oder gewährleistet. Metzler übernimmt weder eine Haftung für Verlinkungen oder Daten noch für Folgen, die aus der Nutzung der Verlinkung und/oder Verwendung dieser Daten entstehen könnten.

Diese Mitteilung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, Deutschland.