Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch oder rechtlich notwendig. Andere helfen uns, unser Onlineangebot stetig für Sie zu verbessern oder den Seitenbesuch für Sie komfortabler zu gestalten, indem Ihre Einstellungen gespeichert werden. Sie können Ihre Auswahl der akzeptierten Cookies individuell treffen und die Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen erhalten Sie unter Details.

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite technisch oder rechtlich notwendig.
*Sie können daher nicht abgewählt werden.

Um unsere Webseite für Sie weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen.

Diese Cookies sollen Ihnen die Bedienung der Seite erleichtern. So können Sie beispielsweise Ihre Einstellungen 30 Tage lang speichern lassen.

10.2.2022

EZB beugt sich dem Inflationsdruck und wird restriktiver

Die Europäische Zentralbank ändert ihre geldpolitische Ausrichtung und dürfte unserer Einschätzung nach nun im vierten Quartal die erste Zinsanhebung vornehmen. Zuvor erwarten wir ein Auslaufen des Kaufprogramms APP Ende September. Drei Fragen hierzu an Finanzanalyst Sebastian Sachs:

 

Eins
Stimmungsumschwung bei der EZB – was ist passiert?

Letztlich war es wohl die Januar-Inflationszahl aus der Eurozone, die den Ausschlag dafür gegeben hat. Bereits seit Längerem erschien das Beharren der EZB-Offiziellen auf der These nicht mehr glaubwürdig, die höheren Preissteigerungsraten im einheitlichen Währungsraum wären lediglich ein temporäres Phänomen. Auch innerhalb des geldpolitischen Rates sind die Spannungen gewachsen. Insbesondere kleinere Länder mit niedrigen Schuldenquoten und hohen Inflationsraten haben Druck gemacht, die sehr expansive Ausrichtung zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern.

Jetzt ist der Druck zu groß geworden, und die Währungshüter werden im März höchstwahrscheinlich eine Anpassung ihrer Ausrichtung ankündigen. Natürlich ist klar, dass die kurzfristigen Inflationsphänomene geldpolitisch nicht zu bekämpfen sind, vor allem nicht die explodierenden Energiepreise. Dennoch setzt die Notenbank damit ein wichtiges Zeichen. Denn wenn im März die neuen Inflations- und Wachstumsprognosen veröffentlicht werden, sollte klar erkennbar sein, dass auch die EZB-Experten von einer nachhaltig höheren Inflation ausgehen.

Zwei
Welche Ankündigungen oder Änderungen sind zu erwarten?

Wir gehen davon aus, dass EZB-Präsidentin Lagarde im März erst einmal ein Auslaufen des Asset Purchase Programms (APP) für Ende September ankündigen wird. Damit steht die Tür für eine Zinsanhebung offen. Denn die EZB hat stets betont, dass sie die Zinsen keinesfalls vor dem Ende von APP anheben wird (Sequencing). Da die Zentralbank aber ebenfalls darauf verweist, weiterhin in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Daten zu handeln, dürfte ein konkreter Termin für eine erste Zinsanhebung im März zunächst noch offenbleiben.

Die Ankündigung des Dezember-Zinsschritts, den wir nun prognostizieren, sollte somit erst im weiteren Jahresverlauf erfolgen. Darüber hinaus sehen wir die Möglichkeit, dass sich die EZB auch von ihrer selbst auferlegten Reihenfolge im Straffungsprozess verabschieden könnte, sollte die Rückführung der Asset-Käufe zu starke Turbulenzen auslösen – vor allem am Govie-Segment der Peripherie der Eurozone. Dann würde die Zinsanhebung vorgezogen. Diese Abkehr vom Sequencing ist zwar nicht unser Basisszenario, aber durchaus vorstellbar.

Drei
Wie wird der Govie-Markt in der Eurozone reagieren?

Bereits direkt nach der Februar-Sitzung der EZB war die Situation in der Peripherie der Eurozone sehr angespannt – die Spreads griechischer oder insbesondere italienischer Govies haben sich deutlich ausgeweitet. Und genau hier wird es interessant zu sehen, wo die „Schmerzgrenze“ für die Währungshüter liegt. Denn das Wahren günstiger Finanzierungsbedingungen für die südlichen Länder ist ebenfalls ein erklärtes Ziel der EZB – das Stichwort lautet Schuldentragfähigkeit.

Zehnjährige Bundesanleihen haben im Zuge der jüngsten Inflationsentwicklung und der Erwartung einer restriktiveren EZB den negativen Renditebereich verlassen. Wir gehen für den restlichen Jahresverlauf davon aus, dass die Nulllinie nicht mehr (nachhaltig) unterschritten wird. Da allerdings durch den massiven Renditeschub der vergangenen Wochen auch schon vieles eingepreist ist, glauben wir nicht, dass die Bundrenditen nun nach oben „wegschießen“.

Weitere Beiträge

Dieses Dokument ist eine Werbemitteilung der B. Metzler seel. Sohn & Co. AG (Metzler).

Es beruht auf allgemein zugänglichen Informationen, die Metzler grundsätzlich als zuverlässig einschätzt. Metzler hat die Informationen nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und gibt hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen ab. Etwaige unrichtige oder unvollständige Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen begründen keine Haftung von Metzler, ihrer Anteilseigener sowie Angestellten für Schäden und sonstige Nachteile jedweder Art, die aus der Verteilung oder Verwendung dieses Dokuments entstehen oder damit im Zusammenhang stehen.

Dieses Dokument dient nur zu Werbezwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren, sonstigen Finanzinstrumenten oder anderen Anlageinstrumenten dar. Dieses Dokument genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen nach § 85 WpHG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), auf die Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 zur Ergänzung der Marktmissbrauchsverordnung Anwendung finden. Mit der Ausarbeitung und Veröffentlichung dieses Dokuments wird Metzler nicht als Anlageberater oder Portfolioverwalter tätig, insbesondere stellt das Dokument keine individuelle Anlageberatung dar.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen geben die unabhängige Meinung des Verfassers über die in diesem Dokument behandelten Finanzinstrumente oder Emittenten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder und decken sich nicht notwendigerweise mit der Meinung von Metzler, des Emittenten oder Dritter. Sie können sich aufgrund künftiger Ereignisse und Entwicklungen verändern. Metzler ist nicht verpflichtet, dieses Dokument abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Soweit dieses Dokument Modellrechnungen enthält, handelt es sich um beispielhafte Berechnungen möglicher Entwicklungen, die auf verschiedenen Annahmen (zum Beispiel Ertrags- und Volatilitätsannahmen) beruhen. Die tatsächliche Entwicklung kann nicht gewährleistet, garantiert oder zugesichert werden.

Dieses Dokument darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Metzler weder ganz noch teilweise kopiert, vervielfältigt oder an andere Personen weitergeben oder sonst veröffentlicht werden. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, auch in elektronischen Medien, verbleiben bei Metzler. Metzler übernimmt weder eine Haftung für Verlinkungen oder Daten noch für Folgen, die aus der Nutzung der Verlinkung und/oder Verwendung dieser Daten entstehen könnten. Die Inhalte verlinkter Seiten oder weiterführender Daten werden durch Metzler weder bestätigt oder empfohlen, insbesondere übernimmt Metzler keine Gewähreistungen.

Dieses Dokument unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, Deutschland.