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Nachhaltigkeit

Metzlers lange Erfolgsgeschichte beruht auf gelebter Nachhaltigkeit. Seit jeher fühlen wir uns einem Leitbild verpflichtet, das Redlichkeit im Geschäft und im Umgang mit unseren Kunden in den Mittelpunkt stellt. Im Laufe unserer Unternehmensgeschichte haben sich die drei Unternehmenswerte Unabhängigkeit, Unternehmergeist und Menschlichkeit herausgebildet. Diesem Wertefundament entspricht eine auf Kontinuität ausgerichtete Geschäftsstrategie, aber auch ein verantwortliches Handeln über das Bankgeschäft hinaus – so durch soziales und gesellschaftliches Engagement.

 

Nachhaltigkeit beinhaltet für Metzler ein klares Bekenntnis zur Entwicklung langfristig tragfähiger Konzepte. Dies umfasst Produkte und Dienstleistungen, eine dauerhafte Begleitung unserer Kunden bei allen Finanzmarktfragen und nicht zuletzt bewährte Kooperationen mit Partnern bei Produkten und Leistungen, die wir nicht selbst erstellen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung verdeutlicht Metzlers nachhaltige Bemühungen und Leistungen sowie wesentliche Neuerungen und erzielte Fortschritte in puncto ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit.

Die Metzler-Gruppe hat 2018 erstmals eine sogenannte „Entsprechenserklärung“ zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex für das Berichtsjahr 2017 abgegeben. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein freiwilliger Standard für die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten und bietet einen Rahmen für das Reporting nichtfinanzieller Leistungen. Der DNK wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung betreut, der im Auftrag der Bundesregierung arbeitet. Das Ziel ist es, den Nachhaltigkeitsgedanken in Gesellschaft und Wirtschaft voranzubringen und die Leistungen von Unternehmen vergleichbar zu machen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Für das Berichtsjahr 2019 haben wir unseren ersten eigenen Nachhaltigkeitsbericht, entsprechend den Anforderungen EU-Richtlinie zur Veröffentlichung nicht finanzieller Informationen, publiziert.

Zum Downloadbereich

Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Vermögensverwaltung und in der Anlageberatung (gemäß Verordnung (EU) 2019/2088)

 

I. Allgemeine Informationen

Artikel 3 & 4, Verordnung (EU) 2019/2088

Die B. Metzler seel. Sohn & Co. AG ist die Muttergesellschaft eines Bank- und Finanzdienstleistungskonzerns bestehend aus rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften (zusammen „Metzler-Gruppe“). Die B. Metzler seel. Sohn & Co. AG (nachfolgend „Bankhaus Metzler“) ist die zentrale Beteiligung der Gesellschaft und befindet sich seit über 345 Jahren ununterbrochen im Familienbesitz.

Das Bankhaus Metzler übt sowohl Tätigkeiten als Finanzmarktteilnehmer im Sinne von Artikel 2 Nr. 1j) Offenlegungs-VO als auch als Finanzberater im Sinne von Artikel 2 Nr. 11 c) Offenlegungs-VO aus.

Die von dem Bankhaus Metzler (i) als Finanzmarktteilnehmer bei Investitionsentscheidungsprozessen bzw. (ii) als Finanzberater bei Anlageberatungstätigkeiten verfolgten Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind insofern abhängig von dem jeweiligen Produkt- bzw. Dienstleistungsangebot.

Die lange Erfolgsgeschichte des Bankhauses Metzler beruht auf gelebter Nachhaltigkeit: Auf Basis unserer zentralen Unternehmenswerten Unabhängigkeit, Unternehmergeist und Menschlichkeit fühlen wir uns seit jeher einem wertorientierten Leitbild verpflichtet.

Wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten. So unterzeichnete das Bankhaus Metzler im Jahr 2018 die sogenannte Frankfurter Erklärung, um engagiert an nachhaltigen Infrastrukturen in der Finanzwirtschaft mitzuarbeiten. Um im Rahmen der Vermögensverwaltung seiner Verantwortung gerecht zu werden hat Metzler Strategien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen und zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren festgelegt. Diese Strategien legen wir nachfolgend offen und genügen hiermit zugleich die regulatorischen Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2019/2088; auch die „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Vermögensverwaltung zu vermeiden.

II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen

Artikel 3 (1) & (2), Verordnung (EU) 2019/2088

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-VO“) sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet Informationen über die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Vermögensverwaltung zu veröffentlichen. Artikel 2 Nr. 22 der Offenlegungs-VO definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können.

Sofern wir Nachhaltigkeitsrisiken als relevant für die jeweilige Vermögensverwaltung erachten, erfolgt deren Berücksichtigung bei Investitionsentscheidungen als Teil der im Analyseprozess integrierten Risikoabwägung. Wir greifen dabei maßgeblich auf Daten zurück, die unser Nachhaltigkeitsresearch-Anbieter ISS ESG bereitstellt.

Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen wir bei Investitionsentscheidungen in Unternehmenstitel wie folgt:

Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt lassen sich grob in zwei Risikokategorien einteilen: physische Risiken und Transitionsrisiken.

Unter physischen Risiken können finanzielle Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas auf Investitionen verstanden werden. Zu diesen Auswirkungen zählen u. a. das häufigere Auftreten extremer Wetterereignisse und schrittweise Klimaveränderungen sowie die Umweltzerstörung. Die Auswirkungen können direkt auftreten (z. B. als Sachschäden oder in Form einer verminderten Produktivität bei Unternehmen) oder indirekt zu Folgeereignissen wie der Unterbrechung von Lieferketten führen.

ISS ESG quantifiziert die (potenziellen) finanziellen Auswirkungen physischer Risiken auf Unternehmen: Die Exposition von Unternehmen gegenüber physischen Risiken wird bewertet, indem die Auswirkungen von Gefahren wie z.B. tropischen Wirbelstürmen, Dürren oder Überflutungen auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen simuliert werden. Die Analyse basiert auf detaillierten Informationen über den geografischen Fußabdruck der Unternehmen (z. B. wo auf der Welt die Unternehmen Produktionsanlagen haben und wo sie ihre Einnahmen erzielen). Die Ergebnisse der Analyse zeigen die potenziellen finanziellen Auswirkungen von physischen Risiken in Form des Umsatzanteils von Unternehmen, der bei Eintritt der Risiken verloren gehen könnte. Werden die physischen Risiken entsprechend der Kategorisierung von ISS ESG als „very high“ eingestuft (d. h. Gefährdung von ≥10% des Umsatzes des Unternehmens), sehen wir in der Regel von einer Investition in den jeweiligen Titel ab.

Unter Transitionsrisiken (auch „Übergangsrisiken“ genannt) sind finanzielle Verluste zu verstehen, die Unternehmen direkt oder indirekt infolge des Anpassungsprozesses hin zu einer kohlenstoffärmeren und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaft entstehen können. Diese Risiken können beispielsweise aufgrund recht plötzlich verabschiedeter politischer Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz, aufgrund des technischen Fortschritts oder aufgrund von Veränderungen bei Marktstimmung und -präferenzen zum Tragen kommen.

Bei der Beurteilung von Transitionsrisiken stützen wir uns auf das sog. Carbon Risk Rating von ISS ESG. Das Carbon Risk Rating setzt sich zusammen aus dem Carbon Performance Score und der Carbon Risk Classification. Bei dem Carbon Performance Score handelt es sich um eine Kennzahl für die aktuelle kohlenstoffbezogene betriebliche Leistung eines Unternehmens sowie dessen Fähigkeit, klimarelevante Chancen zu nutzen und seine branchenspezifischen Klimarisiken in der Zukunft zu managen. Bei der Carbon Risk Classification handelt es sich um eine Kennzahl zur Klassifizierung der individuellen Exposition eines Unternehmens gegenüber Risiken des Klimawandels auf der Grundlage der Branchenzugehörigkeit und der unternehmensspezifischen Geschäftsaktivitäten. Zusammengefasst bewertet das Carbon Risk Rating von ISS ESG auf einer Skala von 0 (sehr schlechte Leistung) bis 100 (hervorragende Leistung), wie ein Unternehmen mit branchenspezifischen Klimarisiken sowohl im eigenen Betrieb als auch in der Lieferkette umgeht. Unternehmen werden entsprechend ihrer Leistung in Bezug auf den Klimawandel in vier Gruppen eingeteilt: Climate Laggards (0-24), Climate Medium Performers (25-49), Climate Outperformers (50-74) und Climate Leaders (75-100). In der Regel vermeiden wir eine Investition in Unternehmenstitel, die entsprechend der Kategorisierung von ISS ESG als „climate laggards“ eingestuft (Carbon Risk Rating ≤ 24) werden.

Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten. Auch Auswirkungen auf die Reputation von Unternehmen sind möglich. Beispiele: Baugenehmigungen scheitern, weil Landrechte indigener Einwohner nicht berücksichtigt wurden; Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern; Boykottaufrufe an Konsumenten gewisse Produkte oder Dienstleistungen, die auf Basis von Kinder- bzw. Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr zu kaufen.

Bei der Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Soziales und Unternehmensführung greifen wir auf das normbasierte Research („NBR“) von ISS ESG zurück. Im Rahmen des NBR werden Kontroversen bei Unternehmen identifiziert. Der zentrale normative Rahmen besteht aus den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Obwohl sich das NBR nicht explizit auf die finanzielle Wesentlichkeit konzentriert, informieren die Ergebnisse über potenzielle Reputations- und/oder Rechtsrisiken, die mit den finanziellen Risiken verbunden sein können. Kontroversen werden von ISS ESG nach ihrem Schweregrad kategorisiert: „Very Severe“, „Severe“, „Moderate“ und „Potential“. Weist ein Unternehmen eine (oder mehrere) „sehr schwerwiegende" („very severe“) Kontroverse(n) auf, sehen wir in der Regel von einer Investition in den jeweiligen Titel ab.

Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen wir bei Investitionsentscheidungen in Staatsanleihen mit Hilfe der ESG Country Ratings und Country Carbon Risk Ratings von ISS ESG:

Das ISS ESG-Country Rating bietet eine umfassende Beurteilung der ökologischen, sozialen und Governance-Leistungen eines Landes und lässt somit Rückschlüsse darüber zu, inwieweit ein staatlicher Emittent in der Lage ist, die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit ESG-Themen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie politische und soziale Instabilität erfolgreich zu bewältigen.

Das Country Carbon Risk Rating bewertet die Effektivität der Regierung eines Landes bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch staatliche, unternehmerische und private Akteure und bei der Anpassung an ein verändertes Klima durch die Verringerung der Anfälligkeit für Klimarisiken.

Sowohl das ESG-Country- als auch das Country Carbon Risk Rating fließen in ein Scoring-Modell ein, mit dessen Hilfe die Schuldentragfähigkeit eines Landes, die Finanzrisiken sowie makroökonomische Ungleichgewichte identifiziert werden.

Grundsätzlich gilt für alle Arten von Nachhaltigkeitsrisiken, dass wir sie bei der (De-)Investitionsentscheidung im Rahmen der Portfoliokonstruktion unter Abwägung aller mit der (De-)Investition verbundenen Risiken und Chancen und unter den Gesichtspunkten der Risikostreuung, des Risikoprofils des Anlegers und der zu Grunde liegenden Anlagestrategie des jeweiligen Produkts bewerten. Nachhaltigkeitsrisiken können als finanzielle Risiken bei der Dotierung von Investments somit auch in Kauf genommen werden, sofern die potenziellen Chancen eines Investments überwiegen.

III. Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 4 (1), (2) & (5), Verordnung (EU) 2019/2088

Bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Vermögensverwaltung berücksichtigt Metzler entsprechend dem ausdifferenzierten Produkt- und Dienstleistungsangebot die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Verordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Metzler hält die bereits oben erwähnte Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess für zweckmäßig, um das Ziel der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu erreichen.

Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen [und Nachhaltigkeitsindikatoren] hängt allerdings maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Finanzinstrumente, in die im Rahmen der Vermögensverwaltung investiert wird, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden quantitativ und qualitativ im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt. In unserem Geschäftsbereich Private Banking verwalten wir im Nachhaltigkeitsansatz Vermögen aktiv unter Einbeziehung sozialer und ökologischer Merkmale im Investmentprozess.

Ziel dieses Ansatzes ist zunächst, ausschließlich nachhaltige Investments zu dotieren, aber auch durch die Investition in unterbewertete Vermögenswerte mittel- bis längerfristig eine attraktive Rendite zu erwirtschaften und gleichzeitig Risiken effektiv zu managen.

Um die Nachhaltigkeit der dotierten Investments unabhängig und frei von Interessenkonflikten gewährleisten zu können, arbeiten wir mit einem externen Dienstleister und Spezialisten im Nachhaltigkeitsresearch zusammen: ISS ESG. Hierbei handelt es sich um eine der weltweit führenden Ratingagenturen im Segment der nachhaltigen Vermögensanlagen.

Mithilfe eines wissenschaftlich fundierten Ratingkonzepts, das kontinuierlich weiterentwickelt und verfeinert wird, filtert ISS ESG aus einem Gesamtuniversum von rund 6.600 Unternehmen und 700 Staaten bzw. Gebietskörperschaften diejenigen Emittenten von Aktien und Anleihen heraus, die zu einem im Vorfeld festgelegten Konzept für die nachhaltige Kapitalanlage passen.

Die mehrstufige ESG-Analyse enthält Informationen zu negativen Auswirkungen in den Bereichen Sozial- und Arbeitnehmerbelange, zu Menschenrechten, zur Bekämpfung von Korruption und zu Klima- und anderen Umweltbelangen. Durch die Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investmentprozess und den Ausschluss von Unternehmen und Ländern, die mindestens gegen einen/mehrere international anerkannten Normen verstoßen, lassen sich nachteilige Auswirkungen reduzieren. Ergebnis des Analysefilters von ISS ESG ist ein nachhaltiges Anlageuniversum, das die Basis für den traditionellen Investmentprozess bildet.

IV. Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung

Artikel 4 (2), Verordnung (EU) 2019/2088

Als nicht börsennotierte Gesellschaft ist das Bankhaus Metzler nicht Adressat des Deutschen Corporate Governance Kodex. Metzler hat sich jedoch im Rahmen seiner Geschäftsstrategie auf einen Ordnungsrahmen verpflichtet, der u.a. ein rechtskonformes Handeln und eine solide und wertbeständige Vorgehensweise festlegt. Somit werden unsere strategischen Überlegungen zu Aspekten der Nachhaltigkeit nicht nur von den geltenden Gesetzen und externen Richtlinien unterstützt, sondern auch von freiwilligen und selbstverpflichtenden internen Leitlinien. Einerseits dient ein Verhaltenskodex als Orientierungsrahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit allen Geschäftsangelegenheiten innerhalb der Metzler-Gruppe sowie gegenüber Kunden, Dienstleistern und der Öffentlichkeit, aber auch für den Umgang der Mitarbeiter mit Compliance relevanten Aspekten. Zudem sind im Verhaltenskodex die zehn Prinzipien des UN Global Compact konkretisiert sowie damit verbundene richtungsweisende Richtlinien zum Umgang mit Aspekten der Nachhaltigkeit. Andererseits stärkt ein Leitbild zum Verständnis unternehmerischer Verantwortung bei dem Bankhaus Metzler das Bewusstsein der Mitarbeiter und erinnert im täglichen Arbeitsalltag daran, nachhaltig zu handeln.

V. Vergütungspolitik

Artikel 5, Verordnung (EU) 2019/2088

Die Vergütung unserer Produkte und Dienstleistungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken die unseren jeweiligen Investitionsentscheidungen zugrunde liegen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes oder der Dienstleistung nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst werden.

Auf Unternehmensebene sieht die Vergütungspolitik der Metzler-Gruppe eine geschlechterunabhängige Bezahlung vor. Weitere Details und Informationen hierzu enthält unser Konzern Nachhaltigkeitsbericht.

VI. Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 4 (2), Verordnung (EU) 2019/2088

Als Vermögensverwalter verfolgt das Bankhaus Metzler keine aktive Mitwirkungspolitik im Sinne einer Anlagestrategie und tritt somit weder in Dialog mit den Gesellschaften, in die oder deren Finanzprodukte wir für unsere Kunden investiert haben noch mit deren Interessenträgern oder Aktionären. Sofern das Bankhaus Metzler in anderen Geschäftsbereichen Stimmrechte aus Aktien, die Kunden gehören bzw. für diese gehalten werden, ausübt, erfolgt dies ausschließlich auf Weisung des jeweiligen Kunden. Das Bankhaus Metzler nimmt weder im eigenen noch im fremden Interesse auf Emittenten Einfluss. Auch werden keine Vorschläge hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten unterbreitet. Gesellschaften, in die das Bankhaus Metzler als Vermögensverwalter für Rechnung Dritter investiert hat, werden im Rahmen vereinbarter Anlagerichtlinien der Vermögensverwaltung überwacht.

VII. Änderungshistorie 

Mai 2023: Konkretisierung des Abschnitts II "Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen".
 

Stand 10. März 2021/30. Juni 2021/9. Mai 2023