Pensionsfonds als strategisches Steuerungsinstrument
Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds ist weit mehr als ein reiner Bilanzkniff. Sie ist ein strategisches Instrument, das Unternehmen jeder Größe dabei unterstützt, Risiken zu minimieren, Planungssicherheit zu gewinnen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Während für große Unternehmen vor allem die Bilanzoptimierung und Risikosteuerung im Vordergrund stehen, profitieren kleinere Betriebe außerdem von der Professionalisierung und Entlastung, die ein Pensionsfonds mit sich bringt.
Direktzusagen waren und sind für viele Unternehmen das zentrale Instrument für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Schließlich lässt sich diese Form der Zusagen nicht nur besonders flexibel ausrichten. In der Anwartschaftsphase entstehen auch langfristige Rückstellungen für die Zusagen, die in der Regel zu Steuerentlastungen führen.
Direktzusagen können zur bilanziellen Herausforderung werden
Werden die Direktzusagen nicht an Änderungen im Unternehmen angepasst, kann das später zu Problemen führen; womöglich ist die Finanzierung in der Leistungsphase nicht dauerhaft sichergestellt. Lang in die Zukunft wirkende Lasten aus der Vergangenheit stellen indes per se eine bilanzielle und strategische Herausforderung dar. Schwankender Zins und steigende Lebenserwartung beeinflussen Pensionsverpflichtungen massiv, und was als wertvolles Versprechen für langjährige Mitarbeitende gedacht war, kann sich für viele Betriebe zur schwer kalkulierbaren bilanziellen Last entwickeln.
Zu den etablierten Methoden, um Pensionslasten aus der Bilanz zu entfernen, gehört bei großen Unternehmen die Ausfinanzierung mit der entsprechenden Kapitalunterlegung über eine Treuhandlösung (CTA). Es entscheiden sich aber immer mehr auch kleinere Unternehmen, die Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen oder eine Kombination aus CTA (für den Future-Service) und Pensionsfonds (für den Past-Service) zu nutzen und optimieren so langfristig ihre Finanz- und Risikostruktur. Das Vorgehen verbessert nicht nur Bilanzkennzahlen, sondern bietet auch einen klaren strategischen Vorteil: Während das Unternehmen sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann, schafft die Auslagerung auf einen Pensionsfonds Sicherheit und Transparenz.
Pensionsfonds als strategisches Instrument
Ein Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiges Versorgungswerk, das Unternehmen für die Übertragung und Verwaltung ihrer Direktzusagen nutzen können. Er gehört zu den fünf Durchführungswegen der bAV in Deutschland und unterliegt den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen werden im Wege der Auslagerung rechtlich von einem Arbeitgeber auf den Pensionsfonds übertragen. Pensionsfonds gewähren dann den Arbeitnehmern und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Die Arbeitgeber finanzieren dies durch einmalige Beiträge oder durch Ratenzahlungen und aus Erträgen der Kapitalanlagen.
Neben dieser effizienteren Finanzierung ihrer Pensionsverpflichtungen geht die Möglichkeit einher, die Bilanzstruktur der Firmen zu optimieren1.
Meist wird heute eine Übertragung auf einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds vorgenommen. Diese Art der Pensionsfonds verfügen über größere Freiheiten bei der Kapitalanlage als versicherungsförmige Pensionsfonds. Das bedeutet, dass ein abgebendes Unternehmen nach eigener Risikoneigung und Anlagestrategie die Höhe eines Einmalbeitrags maßgeblich mitbestimmen kann.
Während die erforderlichen Beiträge bei einer versicherungsförmigen Übertragung auf der Basis von vorsichtigen Rechnungsgrundlagen berechnet werden (zum Beispiel mit einem Rechnungszins von 1,00 Prozent p. a. und mit den Sterbetafeln DAV2004R), darf der Pensionsfonds bei einer bilanzförmigen Übertragung mit marktnahen Rechnungsgrundlagen kalkulieren (zum Beispiel mit den Sterbetafeln nach Heubeck).
Der Einmalbeitrag wird dann vom Pensionsfonds am Kapitalmarkt investiert. Hier kann ein nicht-versicherungsförmiger Pensionsfonds, anders als ein versicherungsförmiger Pensionsfonds mit Mindestgarantien, breitere und chancenreichere Anlagestrategien verfolgen, die langfristig höhere Renditechancen eröffnen. Das geht mit einem höheren Kapitalmarktrisiko einher, macht die Auslagerung insbesondere für Unternehmen mit komplexen Versorgungszusagen aber besonders interessant, da Versicherungstarife mit Garantien in der Regel nicht die nötige Flexibilität bieten.
Pensionsfonds sind also nicht nur ein weiteres Instrument der bAV, sondern ein strategisches Werkzeug, mit dem Unternehmen die finanzielle Stabilität und Planbarkeit erhöhen können.
Motive: Mehr als Bilanzoptimierung
Die Entscheidung, Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen, folgt oft nicht nur finanziellen, sondern auch strategischen Überlegungen. Die wichtigsten Ziele im Überblick:
1. Bilanzielle Entlastung
Pensionsrückstellungen verlängern die Unternehmensbilanz teils erheblich und belasten Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad. Durch Auslagerung lassen sich die Rückstellungen auflösen, was Unternehmen für Investoren, Kreditgeber und Ratingagenturen attraktiver macht. In Zeiten steigender Anforderungen an Bonität und Transparenz ist das oft ein entscheidender Vorteil. Beispielsweise scheitern Unternehmensverkäufe regelmäßig an den vorhandenen Pensionslasten. Für die erfolgreiche Suche nach einer Unternehmensnachfolge oder im Verkaufsprozess erweist sich somit das Auskehren großer und lang laufender bilanzieller Verpflichtungen regelmäßig als förderlich.
2. Risikotransfer
Unternehmen tragen bei Direktzusagen das volle Zinsänderungs- und Langlebigkeitsrisiko, müssen also mit schwankenden Kapitalmarktzinsen genauso klarkommen wie mit der Möglichkeit, dass ehemalige Beschäftigte sehr lange leben und Rentenzahlungen somit länger fließen als geplant. Ein nicht-versicherungsförmiger Pensionsfonds übernimmt beide Risiken – solange eine ausreichende Kapitaldeckung vorhanden ist. So gewinnen Unternehmen Planungssicherheit und entlasten ihr Risikoprofil.
3. Kalkulierbare und reduzierte Kosten
Die Auslagerung macht künftige Zahlungsverpflichtungen berechenbar. Statt schwankender Pensionslasten fließt eine Zahlung – einmalig oder in Raten – in den Pensionsfonds. Diese Zahlung kann als Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden. Zusätzlich reduziert sich der Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) um 80 Prozent. Das ausgelagerte Betriebsvermögen ist zweckgebunden und dem Zugriff des Trägerunternehmens entzogen – dies ist besonders wichtig für Arbeitnehmer, die nicht unter dem Schutzschirm des PSV stehen. Im Ergebnis lassen sich langfristige Strategien und Investitionen verlässlicher planen.
4. Konzentration aufs Kerngeschäft
Die Verwaltung von Direktzusagen bindet Ressourcen und erfordert spezielle Expertise. Wer sie abgibt, entlastet die eigene Finanz- und Personalabteilung und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
5. Positive Signalwirkung
Ein professionell aufgestelltes Altersversorgungsmodell sendet ein starkes Signal auch an die eigene Belegschaft. Das stärkt die Attraktivität als Arbeitgeber und die Mitarbeiterbindung. In Zeiten des Fachkräftemangels kann das ein erheblicher Wettbewerbsvorteil sein.
Kurz gesagt: Die Entscheidung für eine Auslagerung auf einen Pensionsfonds ist Ausdruck einer langfristig orientierten Unternehmensstrategie, die Risiken reduziert und Chancen nutzt.
Große Wirkung in kurzen Bilanzen: Warum KMU vom Pensionsfonds profitieren
Pensionsverpflichtungen stellen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ohne spezialisierte Abteilungen für Pensionsthemen vor besondere Herausforderungen. In der Bilanz bilden sie eine außerordentliche dauerhafte Belastung, während zugleich die Ressourcen fehlen, sie zu managen. Auch die rechtlichen Anforderungen sind für kleinere Betriebe genauso anspruchsvoll wie für Großunternehmen.
Pensionsrückstellungen können oft einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das wirkt sich nicht nur negativ auf Kreditwürdigkeit und damit auch die Investitionsfähigkeit aus. Es gibt auch Folgerisiken: So wird jede Zinsänderung Verpflichtungen schwanken lassen. Beziehen Zusagen außerdem biometrische Risiken ein, die sich womöglich frühzeitig realisieren, dann kann der Passivwert schlagartig anschwellen. Im schlimmsten Fall so sehr, dass die bilanzielle Überschuldung droht – es handelt sich hierbei um das sogenannte Bilanzsprung-Risiko.
Gerade für KMU kann die Auslagerung also zum entscheidenden Hebel werden, um die eigene Bonität zu stärken, Liquiditätsspielräume zu erhöhen und die Verpflichtungen klar kalkulierbar zu machen. Und der Pensionsfonds leistet ein professionelles Kapitalanlagemanagement, für das Unternehmen keine eigene Expertise aufbauen müssen.
KMU, die über ein bAV-Angebot nachdenken oder ein bestehendes bAV-Konzept optimieren und neu ausrichten möchten, finden bei Metzler Pension Management einen Partner mit langjähriger Erfahrung in der kapitalunterlegten bAV, der umfangreich beraten kann. Der Metzler Mittelstands Pensionsfonds (MMPF) bietet zudem eine auf KMU zugeschnittene Lösung, die sich in Finanzierung und Anlagestrategie an individuelle Anforderungen anpassen lässt. So können Unternehmen je nach Risikoneigung aus zwei unterschiedlichen Kapitalanlagestrategien2 wählen und Biometrie3- sowie Zinspuffer4 nutzen, um Nachschussrisiken zu senken und sich gegen Marktschwankungen abzusichern.
Ein Baustein für die Zukunftsfähigkeit
In Zeiten volatiler Kapitalmärkte, steigender Lebenserwartung und wachsender regulatorischer Anforderungen wird eine solide, langfristig ausgerichtete Altersversorgung immer wichtiger – sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeitenden. Wer jetzt handelt und Direktzusagen aktiv steuert, schafft Vertrauen, Sicherheit und auch Spielraum für künftige Investitionen.
Ein Pensionsfonds ist dabei nicht nur eine Lösung für aktuelle Herausforderungen, sondern ein Baustein, der die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen stärkt. Für viele Betriebe lohnt es sich deshalb, den eigenen Status quo kritisch zu prüfen und über die Auslagerung nachzudenken.
1 Arbeitgeber unterliegen hierbei grundsätzlich der Nachschusspflicht für den Fall, dass anfallende Leistungen nicht aus dem Pensionsfondsvermögen gedeckt werden können.
2 Je nach Risikoneigung gibt es zwei Varianten der Kapitalanlagestrategie zur Auswahl: „Zielrenditesystem“ mit dem Fokus auf Erreichung einer Zielrendite, „Definierte Anlageklassen“ mit vereinbarten Maximal- und Mindesthöhen.
3 Während der Leistungsphase besteht das Risiko einer regelmäßigen Nachschusspflicht aufgrund von Langlebigkeit, also eines länger andauernden Zeitraums, in dem Rentenzahlungen erforderlich sind. Dieses Risiko kann mit einem im Vertrag festgelegten Biometriepuffer (von maximal 20 Jahren) ausgeschlossen werden.
4 Der Kalkulationszins wird nicht in Höhe des Maximalzinses, sondern mit einem Puffer festgelegt; der Beitrag erhöht sich entsprechend.