Andocken leicht gemacht – ist die reine Beitragszusage die bAV der Zukunft?
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), das zur schnelleren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgesehen war, ist vorerst vom Tisch. Der Gesetzesentwurf sollte die reine Beitragszusage (rBZ) mit einem vereinfachten Anschluss an bestehende Modelle fördern. Ist die rBZ als Mittel zur schnelleren Verbreitung der bAV also gescheitert? Ein Blick in die bAV-Welt zeigt das Gegenteil: Wir sehen steigendes Interesse an bestehende rBZ-Modelle anzuknüpfen – auch ohne BRSG II.

Nach einigen Anfangsschwierigkeiten nimmt die rBZ Fahrt auf – der Hoffnungsträger für eine flächendeckende Verbreitung der bAV. Viele bisher unversorgte Beschäftigte werden nun erstmals über die rBZ versorgt, und das Interesse von Unternehmen wächst branchenübergreifend.
So haben jüngst der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) und die Gewerkschaft ver.di einen neuen Lohntarifvertrag unterschrieben, der für die erstmalige Einführung einer bAV das Sozialpartnermodell in Form der rBZ vorsieht. Die Umsetzung erfolgt durch den Anschluss an die bestehenden Strukturen des Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF).
Mitarbeitende nachhaltig binden – langfristig und kostengünstig
Zu den Hauptmotiven für das Andocken an bestehende Modelle zählt, dass die Bereitstellung einer chancenreichen und langfristig kostengünstigen bAV ein Mittel ist, Mitarbeitende nachhaltig an das Unternehmen zu binden. Des Weiteren möchten Unternehmen unkalkulierbare Zukunftsrisiken in ihren Bilanzen vermeiden und den administrativen Aufwand begrenzen. Mit der rBZ als neueste Form der bAV lassen sich all diese Ziele vereinen. Das fördert eine flächendeckende Verbreitung der bAV in Deutschland heute und in Zukunft. Dass zudem ein Anschluss an bestehende Modelle möglich ist, erleichtert den schnellen Einstieg in ein Sozialpartnermodell der rBZ.
Die Bodenverkehrsdienste (BVD) gehen als Beispiel voran: Sie haben als erste Branche erfolgreich an den MSPF angedockt. Durch das Andocken müssen keine eigenen Strukturen entwickelt werden, und der Aufwand im Einführungsprozess einer neuen bAV bleibt gering. Im Pensionsplan „Metzler rBZ1“ werden alle inhaltsgleichen Tarifverträge zur rBZ gebündelt, sodass neue Sozialpartner lediglich mit einem „Andock-Tarifvertrag“ beitreten können. Dabei werden die Sicherungs- und Kostenbeiträge übernommen. Die Strukturierung der Beiträge bestimmen die neuen Sozialpartner selbst.
Global und nachhaltig ausgerichtet von Marktchancen profitieren
Auf diese Weise kann ein großes, branchenübergreifendes Versorgungskollektiv entstehen. Das Versorgungsvermögen lässt sich im Kollektiv effizient und kostenschonend anlegen und profitiert von potentiellen Chancen am Markt. Mit einer globalen und nachhaltig ausgerichteten Asset-Allokation kann es gelingen, stabile Erträge zu erzielen. Im Metzler Sozialpartner Pensionsfonds liegt der Zielkorridor bei 3,5 bis 7,5 %. Die steigende Zahl an teilnehmenden Unternehmen in einem Sozialpartnermodell der rBZ und ihre wirkungsvolle Umsetzung beweisen: Die rBZ ist gekommen, um zu bleiben.