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Information für professionelle Anleger
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24.6.2026
Stabilität in der bAV durch Kollektive statt Einzelgarantien
Für viele Arbeitnehmer könnte Altersversorgung erstmals möglich werden, denn die reine Beitragszusage (rBZ) hat das Potenzial, die betriebliche Altersversorgung (bAV) nachhaltig zu prägen. Ihre Stärke entfaltet die rBZ insbesondere in langfristig großen Kollektiven und eröffnet so die Chance, die Reichweite der bAV deutlich zu erhöhen.
Entscheidend für einen schnellen Ausbau ist die Skalierung über einfache und digitale Lösungswege (z.B. im Onboarding der Arbeitgeber) und einen kollektiven Risikoausgleich über Regionen, Branchen und Jobprofile. Große, branchenübergreifende Kollektive, eingebettet in die Durchführung und Steuerung durch die Sozialpartner, sind kein „Nice to have“, sondern ein wesentlicher Erfolgsfaktor dafür, dass die rBZ ihr volles Potenzial entfalten kann und das Vertrauen der Arbeitnehmer über den gesamten Lebenszyklus wahrt.
Mit Kollektivität größtmögliche Chancen ermöglichen
Die rBZ unterscheidet sich grundlegend von klassischen garantienahen und oftmals Einzelpersonen bezogenen Versorgungsmodellen. Sie wurde von Beginn an als kollektiv organisiertes Versorgungssystem entwickelt. Die Sozialpartner steuern die generationsübergreifende Durchführung der rBZ, während ein von der BaFin beaufsichtigter Versorgungsträger die operative Umsetzung übernimmt. Die Durchführung und Ausgestaltung der Kapitalanlage wird nie arbeitgeber- oder tarifvertragsindividuell organisiert, sondern immer kollektiv gesteuert. Dadurch entsteht ein System, das seine Stabilität aus Skaleneffekten, langfristigen Anlagehorizonten und einer effizienten Risikoverteilung innerhalb eines großen und robusten Kollektivs erzielt.
In dieser Struktur sehen wir einen der wesentlichen Unterschiede zu vielen klassischen Lösungen der bAV: Das Einzelrisiko verliert an Bedeutung. Schwankungen werden innerhalb des großen Kollektivs ausgeglichen und über lange Zeiträume gesteuert. Damit ist die rBZ langfristig belastbarer und verlässlicher in der Zielerreichung.
Große Kollektive erzielen nicht nur Stabilität. Sie sind entscheidend für den Verbreitungsgrad der bAV: das Andocken an eine große Gemeinschaft ist attraktiv – sowohl für kleine als auch große Arbeitgeber, ob über einen tarifvertraglichen Rahmen oder als Nicht-tarifgebundene. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die sich eine chancenorientierte Startrente und einen veritablen Beitrag zur Schließung der Rentenlücke wünschen. Aufgrund ihres Potenzials und ihrer Eigenschaften ist die rBZ der Schlüssel für eine nachhaltige Verbreitung der bAV, und der einzige Weg, der die Interessen aller Stakeholder am besten austariert. Um das (politische) Ziel der flächendeckenden Verbreitung der bAV zu erreichen, sind bereits wichtige Stellschrauben bewegt worden. Gleichzeitig sind weitere Schritte nötig.
In einem Punkt besteht weitgehend Einigkeit: Die rBZ entfaltet ihre Stärke nicht als Lösung für einzelne Arbeitgeber, sondern aus dem Kollektiv heraus.
Von der Pionierphase in die Breite: Was das BRSG II kann …
Wenn große Kollektive der entscheidende Hebel für Stabilität, Effizienz und Verbreitung sind, dann ist die Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein konsequenter und richtiger Schritt. Dadurch profitiert eine breitere Arbeitnehmerbasis von den Vorteilen kollektiv organisierter und durch den Sozialpartnerbeirat begleiteter Versorgungssysteme. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) schafft damit die Voraussetzung, dass die rBZ nicht auf wenige Tarifverträge begrenzt bleibt. Es bietet die Chance, die bAV in der Breite zu stärken und vielen Arbeitnehmern erstmals einen realistischen Zugang zu modernen, kapitalmarktorientierten Versorgungslösungen zu geben.
… und was noch fehlt
Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass für eine deutlich schnellere Verbreitung der bAV, insbesondere in Branchen mit einer hohen Anzahl an unter- oder unversorgten Arbeitnehmern, ergänzende Entwicklungsschritte notwendig sind. Entscheidend wird sein, die Rahmenbedingungen so zu vereinfachen und zu beschleunigen, dass in wenigen Jahren die Verbreitung der bAV den mit einem bAV-Obligatorium verbundenen Zielen nahekommt und eine bAV für alle selbstverständlich wird.
In der Praxis haben der Sozialpartnerbeirat und der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds die aus dem BRSG II möglichen neuen Leitplanken bereits umgesetzt: die ersten nicht-tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer starteten bereits ihr Onboarding zur rBZ.
Die genannten positiven Effekte der rBZ werden für immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber spürbar. Es erforderte Mut und Pioniergeist, um so weit zu kommen. Nun müssen wir die nächsten Schritte gehen, um die Form zu erreichen, die sich die Politik von der rBZ für den bAV-Markt erhofft.
Sonderveröffentlichung zum Thema betriebliche Altersversorgung im Handelsblatt Journal | Juni 2026