Betriebsrenten für die Bodenverkehrsdienste
Mit dem neuen Tarifvertrag „TV bAV BVD“ wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) erstmals flächendeckend für rund 35.000 Beschäftigte im Bereich Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen geregelt. Der Fokus liegt auf einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung über das Sozialpartnermodell mit reiner Beitragszusage (rBZ), durchgeführt durch die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Für Unternehmen ohne bisherige bAV-Angebote stellt das Modell eine haftungsfreie, skalierbare Lösung dar. Öffentliche Arbeitgeber nutzen weiterhin Zusatzversorgungskassen (ZVK). Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags ist für Sommer 2025 vorgesehen, rückwirkend zum 1. Februar 2025. Mit dem neuen Modell wird nicht nur Versorgungslücken begegnet, sondern auch eine branchenspezifische Standardlösung etabliert, die durch ihre Kostenstruktur und Risikoteilung institutionelle Investoren und Arbeitgeber gleichermaßen adressiert.
Der vollständige Beitrag mit allen Details erschien in der dpn-Ausgabe Juni/Juli 2025. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten PDF.