Das erste Sozialpartnermodell in Deutschland
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat im Januar 2018 in Kraft und führte die „reine Beitragszusage“ ein, die die bestehende bAV-Landschaft sinnvoll ergänzt. Vier Jahre später startete das erste Sozialpartnermodell in Deutschland, welches Ende September 2022 für den Pensionsplan Metzler rBZ 1 die Unbedenklichkeit der BaFin erhalten hat. Die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG agiert als Versorgungsträger und durchführende Einrichtung.
Aktuelles zum Sozialpartnermodell
Was ist die reine Beitragszusage?
Die reine Beitragszusage (rBZ)verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an die sogenannten durchführenden Einrichtungen – also Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer. Der Arbeitgeber und der Versorgungsträger stehen dabei nicht für eine Leistung in einer bestimmten Höhe ein.
In der reinen Beitragszusage ist für jeden Arbeitnehmer eine kapitalgedeckte, kapitalmarktorientierte, langfristige Vermögensanlage zu günstigen Konditionen vorgesehen. Für den Arbeitgeber ist dies eine Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern eine kosteneffiziente Zusage zu machen – ohne eigenen Verwaltungsaufwand und ohne eigenes Bilanzrisiko.
Das Fundament der reinen Beitragszusage
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rBZ ist eine neue Zusageform der betrieblichen Altersversorgung. Sie komplementiert die bisherige bAV in Deutschland.
Arbeitgeber und Versorgungsträger geben keine Garantie für die Rentenleistung ab. rBZ verpflichtet Arbeitgeber nur zur Zahlung von Beiträgen. Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Arbeitnehmer partizipieren an der Portfolioentwicklung.
Ein Tarifvertrag ist die Voraussetzung für eine rBZ. Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften sorgen als Tarifvertragsparteien für einen Ausgleich der Interessen.
Der Gesetzgeber verlangt einen regulierten Durchführungsweg. Ansprüche des Arbeitnehmers auf Versorgungsleistungen – eine lebenslange, aber in der Höhe nicht garantierte Rente – richten sich gegen die Versorgungseinrichtung, den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds.
Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.
Das Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell ist das Herzstück des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, womit die Attraktivität der bAV gestärkt wird. Insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen, die sich oftmals noch nicht mit dem Thema befasst haben, soll so die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung erleichtert werden.
Die Beitragszusagen werden zwischen den Tarifparteien ausgehandelt. Sie vereinbaren eine verbindliche kapitalgedeckte Altersversorgung über eine externe Versorgungseinrichtung – beispielsweise einen Pensionsfonds.
Der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds
Mit dem Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) bieten wir potenziellen Tarifpartnern eine passende Infrastruktur, um die bestehenden Vorgaben zielgerichtet umzusetzen.
Die Sozialpartner formulieren die Regelungen in einem gemeinsamen Tarifvertrag und der Versorgungsträger – hier der MSPF – setzt die Anforderungen aus dem Vertrag über einen maßgeschneiderten Pensionsplan um.
Das Sozialpartnermodell in den Medien
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